Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Ja, das ist möglich. Die Förderung muss dann vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden. Wichtig: Dieser sogenannte Erstkauf / ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist wahrscheinlich vor allem die Förderung des Bundeslandes Baden-Württemberg interessant - die Programme ...
Antwort lesen »Haben Sie die KfW schriftlich über den Verkauf des Hauses informiert? Falls nicht, sollten Sie sich unbedingt mit der KfW in Verbindung ...
Antwort lesen »Teilweise ist es möglich, die Förderung auf einen anderen Antragsteller zu übertragen - in ihrem Fall eventuell von der GbR auf Sie als ...
Antwort lesen »Ein Einbringen als Eigenkapital wäre möglich, wenn Sie Ihren Anteil verkaufen. Statt als Eigenkapital können Sie den Anteil auch als ...
Antwort lesen »Aktuell leider nicht. Es steht wohl auf der politischen Tagesordnung, das möglich zu machen, aber ob und wann das umgesetzt wird, ist ...
Antwort lesen »Tatsächlich kann die Suche nach einem Finanzierungspartner für die KfW-Förderung manchmal herausfordernd sein. Haben Sie schon die ...
Antwort lesen »Wir selbst vergeben keine Finanzierungen. Aber wir informieren zu Fördermitteln und Programmen, die Familien eine Unterstützung beim ...
Antwort lesen »Da bei einem Neubau Barrierefreiheit von Anfang an geplant und berücksichtigt werden kann und deshalb kaum oder nur geringe Mehrkosten ...
Antwort lesen »Eine solche Klage hätte wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, denn die KfW weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Leider nein. Zwar bieten die KfW und in Bayern auch die Bayernlabo zinsgünstige Kredite an, diesen zielen aber auf Wohneigentum. Der bloße ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen (und auch von den FAQ der KfW bestätigt) ist eine Übertragung des Baukindergeldes auf einen neuen Zuschussempfänger ...
Antwort lesen »Das ist richtig ja. Mit dem Stopp der alten BEG-Neubauförderung im KfW-Programm 261 ist die Zuschussförderung für Fachplanung und ...
Antwort lesen »Die KfW nennt in den FAQ zum Baukindergeld die Förderbedingungen, die dauerhaft erfüllt sein müssen: "Als Zuschussempfänger müssen Sie ...
Antwort lesen »Die neue Wohneigentumsförderung für Familien soll im Juni 2023 starten. Sie kann nach Start des Förderprogramms bei der KfW beantragt ...
Antwort lesen »Leider ist es tatsächlich so, dass das Baukindergeld Ende 2022 eingestellt wurde - ein Jahr früher als geplant. Anträge können deshalb ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld wurde leider Ende 2022 eingestellt, so dass eine Beratung und Antragstellung aktuell leider nicht mehr möglich ist.
Antwort lesen »Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht geben. Da das Programm langfristig ausgelegt ist, um den ...
Antwort lesen »Das Förderprogramm für Familien startet voraussichtlich erst im Juni 2023 - hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick zur Förderung 2023. ...
Antwort lesen »Leider sind Sie da in ein richtiges Förderloch "gefallen" - zu spät bzw. früh für die Neubau-Förderung der KfW und zu spät für das ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich üblich und kein Grund zur Sorge. Die KfW prüft Anträge stichprobenartig nach, das betrifft nicht nur das Baukindergeld. ...
Antwort lesen »In Deutschland gehören Haus und Grundstück zusammen - Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Wenn also nur Sie im Grundbuch stehen, sind ...
Antwort lesen »Noch sind die genauen Förderbedingungen nicht bekannt, so dass wir zur Wohneigentumsförderung 2023 noch keine detaillierte Auskunft geben ...
Antwort lesen »Bisher sind zu der neuen Wohneigentumsförderung 2023 erst wenige Eckpunkte bekannt. Es gibt derzeit weder detaillierte Informationen noch ...
Antwort lesen »Die Förderung für Wohneigentum in Bayern kann leider nicht rückwirkend beantragt werden. Wie bei allen Förderungen muss hier der ...
Antwort lesen »Ein Haus von Anfang an seniorengerecht zu planen und zu bauen, ist im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit sehr sinnvoll. Eine Förderung gibt ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch bei dieser Konstellation möglich (Einhaltung der restlichen Förderbedingungen vorausgesetzt), denn die ...
Antwort lesen »Da Sie vor Erteilung der Baugenehmigung durch Erbe Eigentümer einer Immobilie geworden sind, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in ...
Antwort lesen »Bei einem abgelehnten Bauantrag haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, den Klageweg zu beschreiten oder nach Planänderungen ...
Antwort lesen »Wenn Sie jetzt eine Wohnung kaufen, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Diese Förderung kann nur noch beantragt werden, wenn der ...
Antwort lesen »Durch das Erbe ändert sich nichts an Ihrer Baukindergeld-Berechtigung. Weiteres Wohneigentum darf lediglich zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kann erst beantragt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder umgezogen und angemeldet ...
Antwort lesen »Ja, in der Regel verlängert die KfW hier die Frist. Wichtig ist, dass Sie unbedingt innerhalb der Frist tätig werden. Bis Ende August ...
Antwort lesen »Die geplanten Gesetzesänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für alle Bauanträge, die ab Inkrafttreten gestellt werden. Bereits ...
Antwort lesen »Vor allem die Bundesländer unterstützen Familien mit Kindern beim Kauf einer eigenen Immobilie - oft vergeben sie sehr günstige Kredite und ...
Antwort lesen »Auch Alleinstehende erhalten in NRW eine Entlastung bei der Grundsteuer - in der Förderrichtlinie heißt es: "Zielgruppe sind Bürgerinnen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann nur noch für Kaufverträge und Baugenehmigungen mit Datum bis Ende März 2021 beantragt werden. Wenn Sie also jetzt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist eine Einschätzung aus der Ferne immer schwierig, wir empfehlen Ihnen daher, das Haus noch einmal zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Eine bundesweite Förderung von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau gibt es leider nicht mehr. Einzelne Bundesländer (wie NRW und ...
Antwort lesen »Wer zum Zeitpunkt des Kaufs / der Baugenehmigung bereits Wohneigentum besitzt, kann mit dem Baukindergeld nicht mehr gefördert werden. Das ...
Antwort lesen »Leider sind aktuell nur wenige Fördermittel für den Erwerb von Wohneigentum erhältlich, das Baukindergeld ist bereits ausgelaufen. Möglich ...
Antwort lesen »Die Steuerbescheide sind nur wichtig als Einkommensnachweis für die Beantragung von Baukindergeld. Wenn Sie schon Baukindergeld erhalten, ...
Antwort lesen »Nach dem Einreichen aller Nachweise dauert es aktuell 2 bis 3 Monate bis zum Baukindergeld-Bescheid.
Antwort lesen »Leider ist die Bauförderung für Familien seit Auslaufen des Baukindergeldes nicht gerade üppig. In Schleswig-Holstein bietet die IB.SH ...
Antwort lesen »Nein, leider haben sich die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer der Bundesländer bisher nicht positiv verändert. Einige Bundesländer ...
Antwort lesen »Einen konkreten Fachbetrieb können wir leider nicht empfehlen. Aber sowohl der Bundesverband Solarwirtschaft als auch der Zentralverband ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer gemieteten Wohnung benötigen Sie eine nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ausgestellte Meldebescheinigung ...
Antwort lesen »Unterstützung beim Hausbau beziehungsweise bei der Finanzierung gibt es von der BayernLabo. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind ...
Antwort lesen »Wenn die Baugenehmigung auf Ihren Namen erteilt wurde, sollte das zunächst kein Problem sein. Wichtig für das Baukindergeld ist aber, dass ...
Antwort lesen »In der Regel nicht. Das Baukindergeld wird gewährt für den Haushalt, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet ist und ...
Antwort lesen »Eine bundesweite Förderung für Solarstromspeicher gibt es aktuell nicht. Sie können aber prüfen, ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune eine ...
Antwort lesen »Das kommt auf die genauen Umstände an. Wenn Sie das Haus komplett mit Grundstück erworben haben, handelt es sich um einen Kauf vom ...
Antwort lesen »Ja, eine Renovierung oder Sanierungsarbeiten können beim Baukindergeld als Grund für einen verzögerten Einzug angegeben werden. Unter ...
Antwort lesen »Um den Antrag auf Baukindergeld stellen zu können, müssen alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein. Die Frist von 6 ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Würden Sie denn mit einer gemeinsamen Veranlagung den Höchstwert für das Haushaltseinkommen beim Baukindergeld überschreiten? Die KfW ...
Antwort lesen »Das tut uns sehr leid! Leider wird beim Baukindergeld streng nach Förderrichtlinie entschieden, Ausnahmen gibt es nicht. Geknüpft ist die ...
Antwort lesen »Leider haben wir darauf keine eindeutige Antwort. Denn der Sachverhalt lässt sich tatsächlich in beide Richtungen interpretieren. Ihr ...
Antwort lesen »Eigentlich sollte eine Eigentumswohnung in einem 5-Familien-Haus förderfähig sein. Voraussetzung für die Eigenheimzulage in Bayern ist, ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet. In einer Stellungnahme der Bundesregierung heißt es dazu: "Das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Leider ist Ihrem Fall das Baukindergeld nicht mehr möglich. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie - egal ob saniert oder nicht - gilt das ...
Antwort lesen »Ihre Frage können wir nur allgemein beantworten, da Sie die genauen Umstände nicht schildern. Grundsätzlich ist es beim Baukindergeld ...
Antwort lesen »Ja, es gibt spezielle Förderprogramme in Bayern. Abgewickelt werden diese Förderprogramme von der BayernLabo. Angeboten werden das ...
Antwort lesen »Wenn Sie in das neue Haus einziehen und sich nach dem Umzug ummelden, spielt es keine Rolle, ob das Haus schon komplett fertiggestellt ist. ...
Antwort lesen »Da derzeit die Immobilienpreise sehr hoch sind, haben Haushalte mit geringem Einkommen leider oft das Nachsehen. Diese Möglichkeiten können ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich - das Förderprogramm zum Baukindergeld ist inzwischen ausgelaufen. Der Zuschuss kann nur noch beantragt werden, ...
Antwort lesen »Ausschlaggebender Stichtag für das Baukindergeld ist bei einem Neubau der Tag der Ausstellung der Baugenehmigung. Ist zu diesem Stichtag ...
Antwort lesen »Sonderwünsche sollten so früh wie möglich besprochen und am besten in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Denn je kurzfristiger ...
Antwort lesen »Die Förderbedingungen für das Baukindergeld sind in diesem Fall eindeutig: Wenn am Tag des Kaufvertrages schon Wohneigentum vorhanden ist, ...
Antwort lesen »Vermutlich ist es nicht nur Ihnen so gegangen, dass Sie vom Antragsstopp im Förderprogramm für Batteriespeicher in Niedersachsen überrascht ...
Antwort lesen »Ja, Sie können die Mietwohnung als Zweitwohnsitz behalten. Wenn alle Haushaltsmitglieder mit dem Hauptwohnsitz im neuen Haus gemeldet sind, ...
Antwort lesen »Sie schreiben nicht genau, in welchem Bereich Sie eine Beratung wünschen oder benötigen. Denkbar sind da verschiedene Ansatzpunkte:Beim ...
Antwort lesen »Ja, leider ist die Förderung seit knapp einer Woche ausgelaufen. Genauer gesagt sind die Fördermittel wegen hoher Nachfrage vorzeitig ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider wenig Hoffnung machen, dass Sie Baukindergeld beantragen können. Die Meldebescheinigung ist das entscheidende ...
Antwort lesen »Entscheidend dürft hier der Eintrag im Grundbuch sein. Sofern Sie als GbR und nicht als natürliche Personen eingetragen sind, bekommen Sie ...
Antwort lesen »Ja, das sollte möglich sein. Voraussetzung für die Umschreibung des Baukindergelds ist, dass Sie Miteigentümerin sind und schon bei der ...
Antwort lesen »Die Bau- oder Leistungsbeschreibung kommt einem Anforderungskatalog gleich. Sie beinhaltet technische Anforderungen und dient ...
Antwort lesen »Nein, eine solche Förderung ist uns nicht bekannt. Zur Verfügung stehen aber weiterhin die etablierten Möglichkeiten der Förderung für den ...
Antwort lesen »Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie umgezogen und alle Familienmitglieder umgemeldet sind. Der Termin der ...
Antwort lesen »Das ist wirklich eine sehr knappe und ungünstige Überschneidung der Ereignisse. Unseres Wissens hat die KfW keinen Entscheidungsspielraum - ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich eine sehr ärgerliche Situation, vor allem weil Sie eigentlich gut geplant haben! Leider gibt es hier keinerlei ...
Antwort lesen »Nein, damit fällt die Berechtigung für das Baukindergeld nicht weg. Wenn Sie das entsprechende Haushaltseinkommen nicht überschreiten, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Baukindergeld bezieht. So wie Sie Ihren Fall schildern, haben Sie leider die Frist zur ...
Antwort lesen »Ja, leider sieht es tatsächlich so aus, als müssten Sie sich zwischen Änderungen und Baukindergeld entscheiden. Ursache sind weniger die ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist die Antragstellung beim Baukindergeld kompliziert, wenn die Haushaltsmitglieder zu verschiedenen Zeiten einziehen: Der ...
Antwort lesen »Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW im Programm"Wohngebäude Zuschuss - 461" - die Antragstellung erfolgt über das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Gaststätte zu Wohnraum umbauen, handelt es sich um eine sogenannte Umnutzung bzw. Umwidmung. Für eine solche Nutzungsänderung ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld kann für aktuelle Kaufverträge und Baugenehmigungen nicht mehr beantragt werden. Antragsberechtigt sind nur ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie jetzt die Gemeinde über Änderungen informieren, ändert das nichts daran, dass die ursprüngliche Baugenehmigung bzw. ...
Antwort lesen »Das ist wirklich extrem ärgerlich! Tatsächlich ist es so, dass der Kaufpreis das Baukindergeld nicht übersteigen darf, möglich wäre in ...
Antwort lesen »Ergeben sich während der Bauausführung Änderungen, die mit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht vereinbar sind, ist teilweise ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Wenn die anderen Förderbedingungen für das Baukindergeld erfüllt sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie für alle ...
Antwort lesen »Die KfW unterscheidet bei der Förderung im Programm 153 zwischen dem Hausbau als Bauherr und dem Ersterwerb von einem Bauträger mit ...
Antwort lesen »Das Ergänzungsdarlehen IB.SH Immo Eigentum über 100.000 Euro kommt bei einem Hausbau / Hauskauf für Sie in Frage. Voraussetzung ist, dass ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie einen Teil des Eigenheims vermieten (mietfrei oder nicht), ist das Baukindergeld möglich. Die Förderung können Sie für den ...
Antwort lesen »Weder das Wechselmodell noch die Regelung beim Kindergeld stehen dem Baukindergeld grundsätzlich im Wege. Der komplexe Sachverhalt lässt ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld benötigen Sie auf jeden Fall die Steuerbescheide für die relevanten Jahre. Anderweitige Einkommensnachweise reichen ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zwischen Verkauf der alten Immobilie ...
Antwort lesen »Vermutlich haben Sie vor 15 Jahren die Eigenheimzulage für Ihren Neubau erhalten. Das Baukindergeld ist jetzt dennoch möglich. ...
Antwort lesen »Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Die Förderung muss spätenstens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden - diese ...
Antwort lesen »Vermutlich ist für Sie vor allem die Förderung der Bundesländer interessant. Viele Bundesländer bieten sehr günstige, teilweise sogar ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Die Förderbedingungen schließen eine Antragstellung aus, wenn der ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist nur für Bauvorhaben möglich, die bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhalten haben.
Antwort lesen »In den Informationen zur Antragstellung/Förderverfahren beim BAFA heißt es dazu: "Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich kommt in solchen Fällen das Baukindergeld in Frage. Entscheidend für die Förderung ist, dass das baufällige Wohnhaus bis ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist weder für eine von den Eltern überschriebene Immobilie möglich noch für einen Ausbau.
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld auch in so einer Konstellation möglich. Allerdings wird dafür die Zeit etwas knapp, denn das ...
Antwort lesen »Leider gibt es in diesem Fall dann keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Wenn der Haushalt am Datum des Kaufvertrags schon Wohneigentum ...
Antwort lesen »Wenn Sie 2021 den Antrag auf Baukindergeld stellen, werden die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 berücksichtigt. Bitte ...
Antwort lesen »Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie es nicht selbst bewohnen), ist das Baukindergeld leider nicht mehr möglich. Die einzige ...
Antwort lesen »Nein, das geschenkte Geld (Eigenkapital) hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld. Sie können das Haus finanzieren, wie Sie möchten.
Antwort lesen »Grundsätzlich käme das Baukindergeld auch in Ihrem Fall in Frage - so könnte die Familie mit Hauptwohnsitz im Eigenheim gemeldet sein und ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist grundsätzlich für Sie möglich, wenn die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 erteilt wird.
Antwort lesen »Sie schreiben nicht explizit, wann Sie den Kaufvertrag für Ihr Haus unterschrieben haben, aber wir gehen nach Ihrer Schilderung davon aus, ...
Antwort lesen »Bei einem Komplettkauf von Haus und Grundstück vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Einen ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt das Datum der Erteilung der Baugenehmigung. Das Eingangsdatum des Bauantrags spielt keine Rolle für die ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist in Ihrem Fall der notarielle Kaufvertrag. Einhaltung der Förderbedingungen (Haushaltseinkommen etc) ...
Antwort lesen »Leider ist die bayerische Eigenheimzulage Ende 2020 ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Vielleicht ist das Baukindergeld für ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Wichtig für das Baukindergeld ist nur, dass Sie und das Kind/die Kinder weiterhin im geförderten Haus mit ...
Antwort lesen »Wenn es sich beim Ex-Mann Ihrer Mutter um Ihren Vater handelt, ist das Baukindergeld nicht möglich. Ist der Ex-Mann kein Verwandter in ...
Antwort lesen »Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist das Datum des notariellen Kaufvertrags. Ist dieser auf 2017 datiert, ist das ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld gibt es nur für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018.
Antwort lesen »Ja, tatsächlich ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Zum einen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn ein Haushaltsmitglied ...
Antwort lesen »Wenn wir Sie richtig verstehen, haben Sie keine Kinder, aber Brüder, für die Ihre Mutter kindergeldberechtigt ist? In diesem Fall ist es ...
Antwort lesen »Bei einem Hauskauf vom Bauträger als Komplettpaket aus Haus und Grundstück ist das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend für das ...
Antwort lesen »Nein, das geht leider nicht. Der Hauskauf von Verwandten in gerader Linie ist beim Baukindergeld ausgeschlossen. Da Sie mit der Oma in ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld sind nur Wohnimmobilien relevant, von denen Sie Eigentümer sind. Gemietete Immobilien spielen keine Rolle.
Antwort lesen »Leider gibt es kein Schlupfloch oder eine andere Möglichkeit beim Baukindergeld. Die letzten zwei/drei Jahre vor Antragstellung sind ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass Sie zum Stichtag (Kaufvertrag, Baugenehmigung oder Bauanzeige) keine weitere Immobile ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es wichtig, dass Ihr unterschriebener notarieller Kaufvertrag ODER Ihre Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Immobilie nicht von Verwandten in direkter Linie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Außerdem muss das ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld / die Einkommensgrenze werden nur Personen berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben. Wenn Ihr Partner in einem ...
Antwort lesen »Wenn das in Ihrem Fall bedeutet, dass Sie das Haus nicht samt Grundstück erworben haben, sondern nur der Grundstückskauf notariell ...
Antwort lesen »Wenn Sie nur den Anteil Ihres Onkels kaufen, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der weiteren Förderbedingungen vorausgesetzt). ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt entscheidend davon ab, wann genau Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Wurde zuerst ...
Antwort lesen »Leider ist in Ihrem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Ein Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (in diesem Fall von Ihrem ...
Antwort lesen »Leider nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs Miteigentümerin einer Eigentumswohnung waren, kommt das Baukindergeld aufgrund der ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt beim Baukindergeld: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie den Kaufvertrag im Februar 2021 unterschreiben und die Förderbedingungen einhalten (Einkommensgrenze etc.), kommt das ...
Antwort lesen »Ja, es gibt aktuell wieder Fördermittel! Der Fördertopf für KfW-Zuschüsse zur Badrenovierung / Barrierereduzierung wurde zum Jahresbeginn ...
Antwort lesen »Ihren Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach dem Einzug stellen, die Frist dafür läuft ab dem Datum auf der Meldebescheinigung für 6 ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist offiziell erst im September 2018 gestartet, dabei wurde entschieden, dass die Förderung auch rückwirkend für alle ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall nur dann möglich, wenn Sie die Eigentumswohnung vor Erteilung der Baugenehmigung verkaufen. Sonst ist ...
Antwort lesen »Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte Umwidmung bzw. Umnutzung einer Gewerbeimmobilie, für die es auch eine Förderung ...
Antwort lesen »Ganz allgemein steht Ihnen für einen Neubau die Förderung der KfW und der Bundesländer zur Verfügung. Ist Ihr Neubau erst später in diesem ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Für den Anspruch auf Baukindergeld entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn dieser im März 2021 ...
Antwort lesen »Ein Antrag auf Baukindergeld kann bis spätestens 31.12.2023 gestellt werden. Allerspätestens zu diesem Termin müssen Sie eingezogen und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das richtig: Nach einem Einzug im Frühjahr 2022 kann noch ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Allerdings kommt ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist dennoch möglich. Mit einem Kauf im ersten Quartal 2021 legen Sie sozusagen den Grundstein für die Förderung, das ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist in diesem Fall grundsätzlich möglich (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Diese Punkte ...
Antwort lesen »Nein, das reicht leider nicht für einen Anspruch auf Baukindergeld. Entscheidend ist die Baugenehmigung, sie muss bis zum 31.03.2021 ...
Antwort lesen »Wenn auf dem 2017 gekauften Grundstück schon eine Wohnimmobilie stand, kommt das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung für den ...
Antwort lesen »Wie der Einkommensnachweis funktioniert, wenn die Familie vorher im Ausland gelebt hat, haben wir hier beschrieben. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Leider ist es in Ihrem Fall tatsächlich zu spät für das Baukindergeld. Die 6-Monats-Frist für die Antragstellung ist am 22.12.2020 ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist jeweils das Datum des Notartermins / Datum auf dem notariellen Kaufvertrag. Auf die ...
Antwort lesen »Nein, der Antrag wird deshalb nicht gleich abgelehnt. Sie können statt des Grundbuchauszugs auch erst einmal die Auflassungsvormerkung ...
Antwort lesen »Ja, auch wenn Sie erst 2021 einziehen können, ist das Baukindergeld möglich. Sie stellen den Antrag dann nach Ihrem Einzug, wenn die ...
Antwort lesen »Im Baukindergeld-Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die ...
Antwort lesen »Leider nein. Für den Anspruch auf Baukindergeld ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kenntnisnahme des Bauantrags ist nicht ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt in diesem Fall leider nicht in Frage, weil Sie mit der anderen Doppelhaushälfte ja schon Wohneigentum besitzen. ...
Antwort lesen »Nein, dass ist leider nicht möglich. Relevanter Stichtag für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung. Diese muss bis zum ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, gibt es eine solche Verpflichtung nicht. Vielleicht finden Sie ja eine einvernehmliche Lösung für das Baukindergeld, so ...
Antwort lesen »Ob ein Antrag auf Baukindergeld für Sie noch möglich ist, hängt von Ihrem Einzugsdatum ab. Bis 6 Monate nach dem Einzug kann der Zuschuss ...
Antwort lesen »Ja, da Sie Ihre vorhandene Immobilie verkauft haben, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde, kommt das Baukindergeld als Förderung in Frage.
Antwort lesen »Leider nein - die bayerische Eigenheimzulage ist nur möglich, wenn Einzug und Antragstellung noch bis Ende 2020 erfolgen.
Antwort lesen »Ein Dauerwohnrecht ist kein Immobilienvorbesitz - und daher auch kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn die Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in diesem Fall keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Die Förderung wäre nur möglich, wenn Sie in das gekaufte Haus ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt bei kombinierten Schenkungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Antwort lesen »Ja, auch das ist möglich! Sie können das Baukindergeld in diesem Fall für zwei Ihrer Kinder beantragen. Eventuelle Sanierungs- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie können einen Antrag auf Baukindergeld nach Ihrem Einzug und Ummeldung stellen - das ist bis 6 Monate nach ...
Antwort lesen »Eine Ferienimmobilie ist kein Ausschlussgrund für das Baukindergeld. Eine Förderung kommt also in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, als Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, schon Wohneigentum besessen haben, ist das Baukindergeld leider nicht ...
Antwort lesen »Das relevante Datum für den Antrag auf Baukindergeld ist das Datum auf der Meldebestätigung. Danach richtet sich die Frist für den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Sie beantragen den Zuschuss dann ...
Antwort lesen »Die KfW sieht das Baukindergeld auch für Bauvorhaben vor, die nach Landesrecht nur anzeigepflichtig sind. Sie brauchen also keine ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Kaufvertrag bis zum 31.3.2021 schließen, ist das Baukindergeld möglich. Das gilt auch, wenn Sie mit den Kindern allein wohnen. ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt nur für eine Wohnimmobilie in Frage, in der Sie mit der Familie auch wohnen - das ist bei einem Abrisshaus nicht ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist keine Finanzierung, sondern ein Zuschuss, den Familien nach dem Immobilienkauf beantragen können. Sie gilt für ...
Antwort lesen »Was Ihren Hauptwohnsitz angeht, sind Sie an das Meldegesetz gebunden, d.h. Sie müssen dort mit Ihrem Hauptwohnsitz angemeldet sein, wo auch ...
Antwort lesen »Wenn Sie nach dem Verkauf die KfW informieren, wird die weitere Auszahlung des Baukindergeldes gestoppt. Da Sie aber dann 2021 noch in ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie mit dem anderen Elternteil im paritätischen Wechselmodell leben. Diese Situation ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig - es zählen beim Baukindergeld die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Der Hintergrund ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Beim Antrag auf Baukindergeld müssen Sie ...
Antwort lesen »Die Bearbeitungszeit beträgt laut Auskunft der KfW mehrere Wochen, genauere Angaben gibt es leider nicht. Im Infocenter der KfW heißt es ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld sind weder Trauschein noch leibliche Elternschaft entscheidend, das wichtigste Kriterium ist der gemeinsame Haushalt. ...
Antwort lesen »Für die erforderlichen Jahre müssen Sie beide beim Finanzamt Ihre Steuererklärung einreichen. Dafür reicht auch die vereinfachte Variante, ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum. Sie bestätigen also im Zuschussportal quasi, ...
Antwort lesen »Leider gibt es, soweit wir wissen, in Bezug auf das Alter der Kinder keine Corona-Sonderregelung. Das Baukindergeld für Ihr ältestes Kind ...
Antwort lesen »In den Erläuterungen zur Antragstellung für die Eigenheimzulage heißt es: "Als Nachweis der zum Haushalt angehörenden Personen ist eine ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Freund der alleinige Eigentümer ist, zählen Sie für das Baukindergeld als gemeinsamer Haushalt. Die Frist für den Antrag auf ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kommt das Baukindergeld in diesem Fall in Frage. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Verlängerung der Förderung ...
Antwort lesen »Solange Sie vor dem Kauf kein weiteres Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses in Frage. Das ...
Antwort lesen »Ja, auch bei einem Hausbau auf einen Erbpacht-Grundstück ist das Baukindergeld möglich.
Antwort lesen »Diese beiden Fristen beim Baukindergeld sind unabhängig voneinander. Einmal haben Sie nach Ihrem Einzug 6 Monate Zeit, Ihren Antrag auf ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, ist das einzig relevante Datum für das Baukindergeld das des Notartermins / Unterschrift Kaufvertrag. Die Förderung ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie den Antrag auf Baukindergeld nach der Geburt des Kindes stellen, wird es bei der Förderung berücksichtigt.
Antwort lesen »Ja, bei einem erneuten Hausbau kann die Förderung im KfW-Wohneigentumsprogramm wieder beantragt werden. Das kann entweder die Frau oder ...
Antwort lesen »Die Voreigentumsregelung beim Baukindergeld bezieht sich nur auf Wohnimmobilien. Wenn Ihre Frau also Miteigentümerin eines reinen ...
Antwort lesen »Eine Antragstellung beim Baukindergeld ist möglich, wenn der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht ...
Antwort lesen »Entscheidend ist in diesem Fall nicht nur, wann der Kaufvertrag unterschrieben wurde, sondern auch, wann Sie den Antrag auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Wenn ein Haushaltsmitglied schon Wohneigentum besitzt (in diesem Fall der Lebenspartner Ihrer Tochter), kommt das ...
Antwort lesen »Ob Sie das Baukindergeld erhalten, hängt von der Erfüllung mehrerer Förderbedingungen ab. Richtig ist aber, dass die Förderung in Frage ...
Antwort lesen »Eine Antragstellung für das Baukindergeld ist tatsächlich erst möglich, wenn die gesamte Familie eingezogen ist. Das ist auch Mitte 2022 ...
Antwort lesen »Da Sie schon vor dem Hauskauf Wohneigentum besessen haben, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage. Von einer Antragstellung mit ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für die Aufteilung. (Ohne Aufteilung in verschiedene Wohneinheiten kann in Ihrem Fall nur eine ...
Antwort lesen »Nein, der Kauf eines Hauses, das vorher schon zur Miete bewohnt wurde, ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Als Einzugsdatum ...
Antwort lesen »Nein, Sie können das Baukindergeld nicht ein zweites Mal beantragen. Für jedes Kind ist nur einmalig eine Förderung möglich. Bzw. kann für ...
Antwort lesen »Leider nein. Weder der Hauskauf von Verwandten in gerader Linie noch die Aufstockung des Hauses sind mit dem Baukindergeld förderfähig.
Antwort lesen »Ja, wenn Sie mit der Antragstellung bis nach der Geburt Ihres zweiten Kindes warten, erhalten Sie das Baukindergeld für zwei Kinder ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf einer Wohnung aus einer Zwangsversteigerung ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Zunächst einmal müssen Sie die allgemeinen Förderbedingungen erfüllen, damit das Baukindergeld in Frage kommt (Haushaltseinkommen etc.). ...
Antwort lesen »In Deutschland ist eine Trennung von Grundstück und Immobilie nicht möglich. Als Eigentümer Ihrer Doppelhaushälfte können Sie deshalb nur ...
Antwort lesen »Auch wenn es einige Möglichkeiten der Förderung gibt, ist der Immobilienkauf ohne Eigenkapital schwierig. Möglichkeiten für die ...
Antwort lesen »Leider gibt es kein Schlupfloch. Für den Hauskauf von Verwandten in gerader Linie (in Ihrem Fall die Eltern) kommt das Baukindergeld nicht ...
Antwort lesen »In dem von Ihnen geschilderten Fall sollte es keine Probleme beim Baukindergeld-Antrag geben (Einhaltung der anderen Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Anbau hat keinen Einfluss auf den Bezug von Baukindergeld. Bei einem Abriss und kompletten Neubau sollten Sie sich frühzeitig mit der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kommt das Baukindergeld in diesem Fall in Frage und zwar für den Neubau. Voraussetzung ist, dass Sie die Baugenehmigung noch ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld ist weder ein Dachausbau noch ein Anbau förderfähig. Wenn Sie Ihrer Tochter dagegen ein Grundstück überlassen, schenken ...
Antwort lesen »In diesem Fall gilt laut Merkblatt für das Baukindergeld folgende Regelung: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige ...
Antwort lesen »In den FAQ der KfW zum Baukindergeld heißt es unter der Frage, welche Förderbedingungen dauerhaft erfüllt werden müssen: "Als ...
Antwort lesen »Bei einem Kauf von Verwandten in gerader Linie (in diesem Fall Schwiegervater) kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Das gilt ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen wie Einkommensgrenze etc vorausgesetzt). Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags. Ist dieser bis 31.12.2020 unterzeichnet, kommt die Förderung in Frage ...
Antwort lesen »zu 1. In diesem Fall müssen Sie unbedingt auf die Fristen achten! Das Baukindergeld kann nämlich erst beantragt werden, wenn alle ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Erbe, Übertragung oder Kauf von Verwandten in gerader Linie sind von der ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Antrag auf Baukindergeld nach der Geburt des 2. Kindes stellen, ist die Förderung auch für beide Kinder möglich (Einhaltung ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen ist keine Bestätigung des anderen Elternteils nötig. Die KfW fordert allerdings zu den Standard-Nachweisen weitere ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf eines Mehrfamilienhauses ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Sie beantragen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt für geerbte oder geschenkte Wohnimmobilien nicht in Frage.
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld in Frage kommt, hängt allgemein vom rechtzeitigen Verkauf einer vorhandenen Immobilie ab. Der Zuschuss ist nur dann ...
Antwort lesen »Voraussichtlich können Sie die Fördermittel beantragen. Ein Ausschluss für den Kauf in gerader Verwandtschaftslinie ist uns hier nicht ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie in diesem Fall Baukindergeld beantragen. Grund dafür ist die Umwidmung vom Nichtwohn- in ein ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie vermutlich kein Baukindergeld. Denn zum Stichtag, also an dem Tag, an dem Sie die Baugenehmigung für den Ausbau ...
Antwort lesen »Sofern Sie alle weiteren Anforderungen erfüllen, können Sie Baukindergeld beantragen. Nach Rücksprache mit der KfW ist das möglich, da Sie ...
Antwort lesen »Ansprechpartner für Ihr Anliegen gibt es beispielsweise beim Verband Privater Bauherren. VPB-Berater aus Ihrer Region finden Sie dabei über ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist es möglich, Baukindergeld zu beantragen. Denn Sie bauen ein neues Haus und haben Erbbaurecht für das Grundstück. Die ...
Antwort lesen »Baukindergeld können Sie nur dann beantragen, wenn zum Kaufzeitpunkt oder dann, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten, keine weitere ...
Antwort lesen »Nach der Antragsbestätigung haben Sie drei Monate Zeit, die geforderten Unterlagen nachzuweisen. Verpassen Sie diesen Zeitraum, erlischt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die alte Immobilie zu verkaufen, bevor Sie ein neues Haus kaufen. Um Baukindergeld beantragen zu können, ...
Antwort lesen »Sofern es sich um eine Umnutzung zum Wohnhaus handelt, ist in aller Regel ein Bauantrag erforderlich. Sonstige Arbeiten im Inneren der ...
Antwort lesen »Da es in Ihrem Fall um einen Verkauf unter Verwandten in gerader Linie geht, ist leider keine Förderung möglich. Anders wäre es, wenn Ihre ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Ihr Haushalt [...] bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Antrag auf Baukindergeld erneut stellen. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich ohne Kenntnis über den ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Beantragung von Baukindergeld ist, dass Sie am Stichtag keine weitere Immobilie besitzen. Stichtag ist in Ihrem Fall ...
Antwort lesen »Das ist vermutlich nicht möglich. Denn auch nach einer Nachtragsgenehmigung ist der ursprüngliche Bauantrag ausschlaggebend für das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich, sofern Sie die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie die Förderung bekommen, erklären ...
Antwort lesen »Ja. Denn ausschlaggebend ist in diesem Fall die Situation am Tag der Antragstellung - also spätestens 6 Monate, nachdem Sie mit Ihrer ...
Antwort lesen »Um Baukindergeld beantragen zu können, muss die neue Immobilie Ihr einziges eigenes Zuhause sein. Stichtag ist in diesem Fall der Tag, an ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn die KfW vergibt Zuschüsse für die energetische Sanierung über das Programm 430 an Eigentümer von Ein- und ...
Antwort lesen »Wenn Sie beide Wohneinheiten als Familie nutzen und alle die gleiche Meldeadresse haben, sollte das Baukindergeld auch in Frage kommen, ...
Antwort lesen »Wenn Sie noch in diesem Jahr ein Haus kaufen, kommt zuerst einmal das Baukindergeld in Betracht. Den Zuschuss gibt es für Kinder, die im ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn ein Haushaltsmitglied schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Das ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich (Einhaltung der Förderbedingungen wie Voreigentumsregelung, Einkommensgrenze etc. vorausgesetzt). Sie ...
Antwort lesen »Nein, bei einem durch Schenkung übertragenen Haus ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn das Haus danach ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung: Den Zuschuss gibt es für ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld erhalten Sie trotzdem, auch wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und 18 Jahre alt wird.
Antwort lesen »Da jeder Antragsteller nur einmal mit dem Baukindergeld gefördert wird, ist das leider nicht möglich. Unter Umständen können Sie das ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld in diesem Fall möglich ist, hängt von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich haben Sie nach dem Einzug 6 Monate Zeit, ...
Antwort lesen »Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterschrieben wird. Die ...
Antwort lesen »Nein, an Ihrem Anspruch auf Baukindergeld ändert sich dadurch nichts. Die Förderung fällt nur weg, wenn Sie die geförderte Immobilie nicht ...
Antwort lesen »Auch als unverheiratetes Paar können Sie das Baukindergeld beantragen! Wichtig ist, dass Sie alle dann in der neuen Immobilie mit dem ...
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch Eigentümer des alten Hauses waren, ist das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung leider ...
Antwort lesen »Wenn eine Miteigentümerin in gerader Linie mit Ihnen verwandt ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Wenn Sie das Haus ...
Antwort lesen »Stichtag für den Kauf vom Bauträger ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn Sie also erst Ihren Kaufvertrag unterschreiben und danach erst das ...
Antwort lesen »Ja, auch Ihr Hauseigentum in der Erbengemeinschaft gilt als Voreigentum. Und auch, wenn Sie Ihren Anteil an die Geschwister verkaufen und ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist für das Baukindergeld die richtige Reihenfolge entscheidend: Wenn Sie die Eigentumswohnung erst übertragen und dann den ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich, da Ihr Partner schon (Mit)Eigentümer des Hauses ist. Grundsätzlich ...
Antwort lesen »Die entscheidenden Stichtage für das Baukindergeld sind in Ihrem Fall einmal das Datum des Kaufvertrags für den Verkauf und zweitens das ...
Antwort lesen »Die Frist für das Baukindergeld läuft bereits, wenn sich das erste Haushaltsmitglied umgemeldet hat. Wenn Ihr Partner schon seit 6 Monatenn ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf einer vermieteten Wohnung ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist: Sie können sich jetzt noch nicht für das ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Die Untervermietung eines ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Zum einen kommt das Baukindergeld nur in Frage für Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden. Daher ist ...
Antwort lesen »Grundstückseigentum steht dem Baukindergeld nicht im Wege, es fällt nicht unter die Voreigentumsregelung. Damit die Förderung in Frage ...
Antwort lesen »Als Stichtag für Verkauf und Kauf gilt beim Baukindergeld jeweils der Notartermin. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, d.h. ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie 2023 das Baukindergeld beantragen, sind die Steuerbescheide von 2020 und 2021 maßgeblich. Was die Kinder angeht, ist der ...
Antwort lesen »Soweit wir das aus Ihren Angaben beurteilen können, sollte dem Baukindergeld nichts im Wege stehen. Voraussetzung ist natürlich, dass die ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Haus erst 2021 fertiggestellt wird, kommt das Baukindergeld in Frage. Wenn Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich, Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag noch 2020 unterschrieben wird. Den Antrag auf ...
Antwort lesen »Wenn Fugen mit Bauschaum verklebt werden statt mit Mörtel geschlossen, kann man schon von Pfusch sprechen. Solche Fehler sollten vor dem ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Der Wohnungskauf 2017 fand vor der Einführung des Baukindergeldes statt. Ihr ...
Antwort lesen »Eine gute Anlaufstelle für die Förderung von Barrierefreiheit ist die KfW. Möglich ist entweder ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, klärt ein Blick in Ihre Einkommensteuerbescheide: Daraus können Sie jeweils das zu versteuernde ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt nicht in Frage für überschriebene Immobilien und Immobilienübertragungen ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage, und zwar für die von Ihnen dann bewohnte Betriebsleiterwohnung. Der Kaufpreis wird ...
Antwort lesen »Ja, auch in einem solchen Fall ist das Baukindergeld möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur ...
Antwort lesen »Um die bayerische Eigenheimzulage zu erhalten, müssen bis Ende 2020 sämtliche Antragsvoraussetzungen (Baugenehmigung/Kaufvertrag, Bezug des ...
Antwort lesen »Sie sollten sich unbedingt innerhalb der Frist mit der KfW in Verbindung setzen. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie tätig geworden sind, ...
Antwort lesen »Wir vermuten, es geht bei Ihrer Frage um das Baukindergeld? Mit dem Kauf des Einfamilienhauses müssen sie nicht warten, bis Sie aus dem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Sie haben Ihr Einzugsdatum zwar nicht genannt, Ihren ...
Antwort lesen »Ja, auch bei einem Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Der Antrag auf den Zuschuss kann nach dem Eigentumsübergang (Eintragung ins ...
Antwort lesen »Leider nein. Für Überschreibung, Erbe oder Kauf von Verwandten in gerader Linie kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Möglich ist ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in Ihrem Fall keine Chance auf das Baukindergeld. Die Voreigentumsregelung gilt in jedem Fall - egal unter welchen ...
Antwort lesen »Wenn Sie 2021 das Haus beziehen, stellen Sie auch dann den Antrag auf Baukindergeld. Entscheidend sind die durchschnittlichen Einkünfte des ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf eines Doppelhauses bzw. zwei aneinander gebauten Häusern ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen den Zuschuss dann ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Haben Sie das Grundstück selbst gekauft und einen Vertrag ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es bei einer Scheidung die Möglichkeit, dass das Baukindergeld auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen wird, in ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist auch nach einem Abriss und Neubau möglich. Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt Folgendes: Der Abriss ...
Antwort lesen »Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist, dass Sie Ihre Baugenehmigung noch 2020 erhalten. Ist das der Fall, können Sie nach dem ...
Antwort lesen »Bisher gibt es keine Informationen oder Hinweise, dass die KfW aufgrund der Corona-Krise die Fristen beim Baukindergeld verlängert. Bisher ...
Antwort lesen »zu 1: Nach Auskunft der KfW ist das Baukindergeld für die Fertigstellung eines Rohbaus möglich. Relevant ist in diesem Fall die ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal schwer beantworten, da wir Ihre Situation nicht kennen. Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch nur von einem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld beträgt bei 5 Kindern 60.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kaufpreis höher ist als das ...
Antwort lesen »Die Fristen beim Baukindergeld sind für alle Familien gleich - egal ob leibliche Kinder oder Adoptivkinder in der Familie leben. Ist die ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist, ob bei Haushaltsmitgliedern schon Wohneigentum vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, kommt das ...
Antwort lesen »Tatsächlich wäre das Baukindergeld für Sie nur bei einem Abriss und kompletten Neubau möglich gewesen. Der Abriss muss der KfW dann ...
Antwort lesen »Ja, das ist (leider) richtig. Für die Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus in Bayern gelten andere Fristen als für das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Sowohl Sie als auch Ihre Partnerin müssen die relevanten Steuerbescheide für das Baukindergeld einreichen - bei Antragstellung in diesem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie Recht - Ihre Frist für den Baukindergeld-Antrag lief bis Ende 2018. Allerdings gab es 2018 eine besondere ...
Antwort lesen »Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. In den Förderrichtlinien der KfW heißt es dazu: "Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, ...
Antwort lesen »Ihr vorhandenes Wohneigentum zählt auf jeden Fall, auch wenn Sie es kinderlos erworben haben. Ihre Szenarien funktionieren beide: 1. Sie ...
Antwort lesen »Ja, auch dann ist das Baukindergeld möglich. Voraussetzung ist, dass Sie die mit der Eigenheimzulage geförderte Wohnimmobilie ...
Antwort lesen »Ja, das ist tatsächlich so. Damit das Baukindergeld in Frage kommt, muss die Baugenehmigung unbedingt noch bis Ende 2020 erteilt werden.
Antwort lesen »Laut Auskunft der KfW ist es so: Hat eine im Haushalt lebende Person bereits als Gesellschafter einer GbR/GmbH (gemäß Grundbuch) Eigentum ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie allerdings erst stellen, wenn Sie selbst ...
Antwort lesen »Tatsächlich gilt die Voreigentumsregelung beim Baukindergeld auch für abrissreife Wohnimmobilien. Zum Thema Abriss / Neubau und ...
Antwort lesen »Wenn die Scheune nicht zu Wohnzwecken ausgebaut ist, zählt das Grundstück mit Scheune nicht als Wohneigentum und ist damit auch kein ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist es so, dass das Baukindergeld nicht möglich ist, wenn Ihr Mann schon Miteigentümer des Elternhauses ist. Die einzige ...
Antwort lesen »Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie nur Miteigentümer und die Wohneinheiten vermietet sind), kommt das Baukindergeld leider ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau ist die Baugenehmigung der relevante Stichtag für das Baukindergeld. Die Förderung ist nur möglich, wenn die ...
Antwort lesen »Ja, auch bei einem Hausbau auf einem geerbten Grundstück ist das Baukindergeld möglich - Einhaltung der übrigen Förderbedigungen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in diesem Fall leider nicht möglich, da ein Haushaltsmitglied (Ihre Frau) mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Ihr Grundstück vom Vater übertragen bekommen haben, ist das Baukindergeld für den Neubau möglich. Wenn Sie alleinige ...
Antwort lesen »Die Vermietung der Einliegerwohnung ist auch möglich, wenn Sie das Baukindergeld erhalten. Den Zuschuss erhalten Sie ja für die von Ihnen ...
Antwort lesen »Wenn Sie schon ein Haus besitzen, ist das Baukindergeld nicht mehr möglich. In Frage käme die Förderung nur, wenn Sie das jetzige Haus erst ...
Antwort lesen »Bisher gibt es keine Hinweise oder Informationen, die auf eine geplante Verlängerung der Eigenheimzulage wegen Corona schließen lassen. Auf ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld dann möglich (Einhaltung der restlichen Förderbedingungen vorausgesetzt). Bei einer späteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld dann möglich, es müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen: So darf das Kind, an das Sie die ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Der Umbau/Anbau einer Immobilie wird nicht gefördert.
Antwort lesen »Einen Antrag auf Baukindergeld können sie bis maximal 6 Monate nach Ihrem Einzug stellen. Wird Ihr Kind innerhalb dieser Frist geboren, ...
Antwort lesen »Bei einem Immobilienkauf vom Bruder ist das Baukindergeld möglich. Allerdings kann es für Ihren Bruder eventuell steuerliche Folgen haben, ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Eine Antragstellung ist bis maximal 6 Monate nach dem Einzug möglich. Später ...
Antwort lesen »Die Zwischenvermietung ist kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld. Sie können Ihren Antrag auf Förderung dann nach Ihrem Einzug im ...
Antwort lesen »Ab dem Einzug (Datum der Meldebescheinigung) haben Sie 6 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen. Sie können Ihren Antrag auf ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Immobilie inklusive Grundstück, Baugenehmigung und Neubau kaufen, gilt das als Kauf von einem Bauträger. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Einzug können Sie die Eigenheimzulagebeantragen. Der Antrag wird bei der BayernLabo gestellt. Alle ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der KfW besteht bei einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit, dass der Zuschuss auf einen neuen Zuschussempfänger ...
Antwort lesen »Eine Förderung Ihrer Kommune ist uns nicht bekannt. Sie können prüfen, ob in Ihrem Fall das Thüringer Familienbaudarlehen in Frage kommt. ...
Antwort lesen »Auch wenn ein Kind erst nach dem Kauf und Einzug geboren wurde, ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der anderen Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach Einhaltung der Stichtage. Eine vorhandene Immobilie muss verkauft sein (Stichtag ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld können nur die Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Schwierige Frage, da wir auch die genauen Bedingungen vor Ort nicht kennen. Werden Terrassenplatten ohne Randsteine verlegt, besteht die ...
Antwort lesen »Ja, auch bei einem Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Wie genau das funktioniert und wie die Fristen sind, können Sie hier nachlesen.
Antwort lesen »Baukindergeld und Eigenheimzulage sind in Ihrem Fall leider aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen sind beide Zuschüsse nur für ...
Antwort lesen »Wichtig für das Baukindergeld ist, dass die Eigentumswohnung vor dem Kauf des Hauses verkauft wird - die relevanten Stichtage sind die ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld erhalten Familien für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Anstragstellung im Haushalt leben. Für Kinder, die nach ...
Antwort lesen »Leider gibt es in diesem Fall keine Ausnahme. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien. Demnach ist die ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld in keiner dieser Konstellationen möglich. Auch wenn nur Ihre Frau im Grundbuch steht, besitzt doch ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Einkommensgrenze, kein weiteres Wohneigentum im Haushalt etc.), sollte auch ein ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist bei einem Neubau das Datum der Baugenehmigung. Wird die Baugenehmigung bis Ende 2020 erteilt, kommt ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist es so, dass die bayerische Eigenheimzulage nur in Frage kommt, wenn der Einzug noch 2020 stattfindet. Auch der Antrag auf ...
Antwort lesen »Um das Baukindergeld beantragen zu können, muss die Baugenehmigung noch 2020 erteilt werden. Der Antrag selbst kann dann später nach dem ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist es so, dass für das Baukindergeld die Baugenehmigung noch 2020 erteilt werden muss. Bis August sollten sich die ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld finden Sie eine Definition, wer als Verwandter gerader Linie gilt: " [...] zwischen Verwandten eines ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht mehr verheiratet sind und auch früher nicht (Mit)Eigentümerin des Hauses waren, sollte das Baukindergeld bei einem Hauskauf ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum, ab dann läuft die Frist für die ...
Antwort lesen »Mit der Regelung, dass vorhandenes Wohneigentum vor dem Stichtag Kauf/Baugenehmigung verkauft werden muss, will die Bundesregierung ...
Antwort lesen »Da Sie eine Immobilie im Bestand gekauft haben, gilt für das Baukindergeld der Kaufvertrag als Stichtag. Förderfähig ist nur der ...
Antwort lesen »Um die Frist für das Baukindergeld nicht zu verpassen, sollten Sie vor Ablauf der 3 Monate im Zuschussportal ein formloses Schreiben ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig ist, dass Sie den Antrag ...
Antwort lesen »Tatsächlich kann das leider passieren. Soweit wir wissen gilt das Baukindergeld-Ausschlusskriterium "Kauf von Verwandten in gerader Linie" ...
Antwort lesen »In der Corona-Krise gibt es leider keine Sonderregelung für Bauherren und auch keine leichte Lösung. Während Baufirmen weiter arbeiten ...
Antwort lesen »Dazu gibt es bisher keine Hinweise und wir gehen auch nicht davon aus, dass Baukindergeld und bayerische Eigenheimzulage vorzeitig ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Wenn ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert, umgebaut oder daran angebaut wird, kommt das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Derzeit sind alle angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum ...
Antwort lesen »Ja, bei einem Hauskauf 2020 und Einzug 2021 ist das Baukindergeld möglich - Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt. Den Antrag auf ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich zu ...
Antwort lesen »Dazu können wir leider keine allgemeingültige Aussage treffen, weil sich erstens die Corona-Situation täglich ändert und zweitens die ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Freund die Wohnung allein kauft, sind Sie ein gemeinsamer Haushalt, so dass das Baukindergeld nicht möglich ist. In Frage ...
Antwort lesen »Die KfW hat in Ihre FAQ folgenden Hinweis zu Corona und Baukindergeld aufgenommen: "Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Ausgangssperren oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das Baukindergeld in diesem Fall möglich (Einhaltung der Förderbedingungen wie Einkommensgrenze etc. vorausgesetzt). Eine ...
Antwort lesen »Leider nein - das Baukindergeld kommt nur für neu gekaufte bzw. gebaute Wohnimmobilien in Betracht, nicht aber für Umbauten und Anbauten.
Antwort lesen »Auch wenn Sie nicht in gerader Linie mit dem Vater Ihrer Partnerin verwandt sind, so gelten Sie doch als gemeinsamer Haushalt. In den ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld wäre für Sie dann möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt), wenn Sie die Eigentumswohnung zuerst ...
Antwort lesen »1. Nein, Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld nicht gleichzeitig stellen. Jede Familie stellt einen eigenen Baukindergeld-Antrag für die ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann nur für den Bau oder Kauf von Wohneigentum beantragt werden. Für Umbau, Anbau oder Erneuerung schon vorhandener ...
Antwort lesen »Da Ihre Partnerin schon (Mit)Eigentümerin einer Wohnimmobilie ist, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage. Dabei spielt es auch ...
Antwort lesen »In der Richtlinie zur bayerischen Eigenheimzulage heißt es "Nicht gefördert wird [...] der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld orientiert sich grundsätzlich nicht an Trauschein oder Scheidung, sondern am Haushalt, in dem die Kinder leben. Wenn Sie ...
Antwort lesen »Eine Förderung mit dem Baukindergeld ist dann nicht möglich, wenn der Haushalt zum Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag schon eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kann das Baukindergeld bis spätestens 31.12.2023 bei der KfW beantragt werden. Bitte beachten Sie aber unbedingt die ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich (Einhaltung der Förderbedingungen wie Einkommensgrenze etc. vorausgesetzt). Wichtig für das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist so eine Konstellation möglich. Voraussetzung wäre, dass der Kaufvertrag für die Wohnung noch 2020 unterschrieben wird. ...
Antwort lesen »Zunächst einmal müssen Sie klären, ob die bayerische Eigenheimzulage in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommt. Denn in den Richtlinien steht: ...
Antwort lesen »Nein, auch diese Konstellation ist nicht förderfähig. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der gesamte ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Sie ...
Antwort lesen »Nein, für das Baukindergeld muss der Einzug nicht 2020 erfolgen. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung aus 2020 ist. ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der gesamte Haushalt. Da Ihr ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung, wenn ...
Antwort lesen »Unseres Wissens nach gibt es keine negativen Auswirkungen. Für das Baukindergeld zählt die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, werden Sie für das Baukindergeld als gemeinsamer Haushalt betrachtet. Da Sie durch das Erbe schon ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist so, dass für das Baukindergeld mindestens ein Tag zwischen Verkauf und Kauf einer Wohnimmobilie liegen muss (es gilt ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen: Werden Antragsteller innerhalb der Frist nicht aktiv und lassen die Einreichungsfrist ...
Antwort lesen »Leider nein. Beim Umweltministerium Baden-Württemberg heißt es dazu: "Der Fördertopf für die Förderung netzdienlicher ...
Antwort lesen »Die neue Wohnungsbauprämie erhalten Sie erst für das Förderjahr 2021. Also ab 01.01.2021 den Betrag von 700 Euro einzahlen und dann die WOP ...
Antwort lesen »Als Stichtag für den Verkauf der vorhandenen Immobilie gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags. Wenn Sie nach diesem Stichtag eine ...
Antwort lesen »Wichtig für das Baukindergeld ist zunächst, dass Ihre Baugenehmigung bis spätestens Ende 2020 erteilt wird. Den Antrag auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Da gibt es leider keinen pauschalen Tipp. Sie können bei großen Bauunternehmen der Region nach geplanten Projekten suchen, manchmal sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen beim Baukindergeld durch Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung ...
Antwort lesen »Ein vorhandenes und unbebautes Grundstück ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn Sie jetzt also eine Wohnimmobilie im ...
Antwort lesen »Solange Sie (Mit)Eigentümer einer Wohnimmobilie sind, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine ...
Antwort lesen »Ob Sie einen Anspruch auf das Baukindergeld haben, können wir nicht beurteilen, weil wir z.B. nicht wissen, ob Sie die Einkommensgrenze ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld für Sie bei keiner dieser Konstellationen möglich, weil Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt (die Immobilie ...
Antwort lesen »Bei der L-Bank heißt es für das Z15-Darlehen: "Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes und mit Wohnen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Beim Baukindergeld zählt nicht der Trauschein, sondern der Haushalt, egal ob verheiratet oder nicht. Da Ihr ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig für den Anspruch auf Baukindergeld ist, dass die ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Auch wenn Sie erst später einziehen, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Wichtig ist, dass der ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Wenn Sie die Baugenehmigung für Ihren Neubau erhalten, besitzen Sie dann ja ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld für Sie noch möglich ist, hängt von Ihrem Einzugstermin ab. Nach dem Einzug in die neue Wohnung besteht eine ...
Antwort lesen »zu Ihrer Frage nach den Steuerunterlagen für das Baukindergeld: Für die Förderung mit dem Baukindergeld ist entscheidend, wie hoch das ...
Antwort lesen »Für alle Kinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie das volle Baukindergeld. Wenn ...
Antwort lesen »Wichtig für das Baukindergeld ist, dass Sie die Eigentumswohnung verkaufen (es zählt das Datum des Notartermins), bevor Sie die ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag 2020 unterschrieben wird und Sie die ...
Antwort lesen »Eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus zählen ebenso wie ein Gartengrundstück nicht als Wohnimmobilie und sind damit auch kein ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt auch unabhängig von Trauschein und leiblicher Vaterschaft in Frage, wichtig ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Zwischen Verkauf einer vorhandenen Wohnimmobilie und Kauf einer neuen Wohnimmobilie muss mindestens ein ...
Antwort lesen »Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Für die Förderung werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, ...
Antwort lesen »Die Stichtage gelten genauso wie bei einem Bau oder Kauf als Privatperson. Wenn Sie neu bauen, ist die Baugenehmigung maßgebend, wenn Sie ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW sind folgende Punkte beim Baukindergeld in einer Baugruppe wichtig: Eine Antragstellung als Bauherrengemeinschaft / ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist die Änderung beim Baukindergeld nicht so gravierend, wie die beiden Merkblätter es vermuten lassen. Die neu aufgenommenen ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Leider nein. Auch wenn Sie das Elternhaus nicht selbst nutzen können, ist der anteilige Besitz der Wohnimmobilie ein Ausschlusskriterium ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch in diesem Fall möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag noch 2020 geschlossen wird. Den Zuschuss ...
Antwort lesen »Ja, auch für eine sogenannte Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum ist eine Förderung möglich - in Fragen kommen sowohl ein Förderkredit ...
Antwort lesen »Aus terminlicher Sicht müssen Sie sich keine Sorgen um das Baukindergeld machen: Nach Ihrem Einzug (Datum Meldebescheinigung) haben Sie 6 ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihnen der Grundbucheintrag noch fehlt, müssen Sie unbedingt innerhalb der Frist tätig werden! Im KfW-Merkblatt für das ...
Antwort lesen »Bei einem Kauf vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Bei einem Kauf im Dezember 2017 kommt die ...
Antwort lesen »Leider nein. Die bayerische Eigenheimzulage gibt es erst für alle Baugenehmigungen und Kaufverträge ab dem 1.7.2018. Wenn Sie Ihren ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Die KfW betrachtet für das Baukindergeld nicht Einzelpersonen wie Sie oder Ihre Kinder, sondern den ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Die Förderung kann maximal 6 Monate nach Einzug beantragt werden, danach gibt es ...
Antwort lesen »Leider kommt in diesem Fall das Baukindergeld nicht in Frage. Die vorhandene Immobilie - auch wenn diese vermietet ist - ist ein ...
Antwort lesen »Leider gibt es keine Möglichkeit mehr auf das Baukindergeld in einem solchen Fall. Die neuen Förderbedingungen gelten für alle Anträge, die ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld kommt bei einem Kauf von Verwandten in gerader Linie nicht in Frage. Da Ihr Vater Miteigentümer der ...
Antwort lesen »Wenn Sie das Baukindergeld 2019 beantragen, sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2016 und 2017 einzureichen.
Antwort lesen »Für das Baukindergeld darf der Verkäufer des neuen Zuhauses nicht mit dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushaltes in direkter ...
Antwort lesen »Natürlich dürfen Sie auch Ihre Pläne ändern! Solange Sie noch kein Wohneigentum besitzen, ist das Baukindergeld sowohl für einen Neubau als ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es: "Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn Sie noch (Mit)Eigentümer der alten Immobilie sind, kommt das ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Sie schon Wohneigentum besitzen. Dabei spielt es auch keine ...
Antwort lesen »Ein Erwerb der Immobilie vom Stiefvater ist nicht förderschädlich, das heißt das Baukindergeld kommt in diesem Fall in Frage. Der ...
Antwort lesen »Ja, mit diesen Daten kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie nach Ihrem Einzug stellen, wenn Sie im neuen ...
Antwort lesen »Aus Ihrer Frage schließen wir, dass Sie kein Wohneigentum mehr besitzen. Dann kommt das Baukindergeld bei einem Wohnungskauf in Frage. ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, müssen unbedingt alle ...
Antwort lesen »Förderschädlich ist beim Baukindergeld nur vorhandenes Wohneigentum zur Dauernutzung. Das ist bei einem Wochenendhaus ja nicht gegeben, ...
Antwort lesen »Das Sie von den Eltern ja kein Wohneigentum, sondern ein Grundstück erworben haben, sollte das Baukindergeld für Ihren Neubau in Frage ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf die Förderung können Sie dann nach Ihrem Einzug stellen. Eine ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld endet in diesem Fall dann nach 5 Jahren. Die Förderung kann nicht auf eine andere Wohnimmobilie übertragen werden und ...
Antwort lesen »Das wird so leider vermutlich nicht klappen. Eine Wohnimmobilie kann nicht einfach in ein Ferienhaus umdeklariert werden, sondern muss bei ...
Antwort lesen »In der formlosen Erklärung für den Kauf der vorher gemieteten Immobilie schildern Sie einfach den Sachverhalt: Das heißt Sie schreiben, ...
Antwort lesen »Auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses ist das Baukindergeld möglich. Gefördert wird die Wohneinheit, die von der Familie bewohnt wird. ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Für das Baukindergeld ist es wichtig, dass alle Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren ...
Antwort lesen »Die Förderbedingungen beim Baukindergeld wurden Mitte Mai 2019 geändert, am 17. Mai hat die KfW die Banken darüber informiert. Hier haben ...
Antwort lesen »Wenn Sie das paritätische Wechselmodell leben, sollte das Baukindergeld für alle 4 Kinder möglich sein, auch wenn 2 Kinder mit ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kann auch Ihr Mann das Baukindergeld beantragen, vorausgesetzt er ist auch Miteigentümer geworden. Allerdings gelten für ...
Antwort lesen »Nein, die Einkommensgrenze bei der bayerischen Eigenheimzulage bezieht sich nicht auf das normale Gehalt, sondern auf das zu versteuernde ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nur schwer beantworten, weil wir nicht wissen, was genau Sie vorhaben. Handelt es sich um einen reinen Anbau, d.h. ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld kommt trotzdem in Frage. Wie Sie Ihr Haus finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Förderung. Wichtig ist aber, dass ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach können Sie das Baukindergeld erhalten, auch unabhängig davon, ob Ihre Lebensgefährtin im Grundbuch steht oder nicht. ...
Antwort lesen »Ja, es ist eine Mindestinvestition vorgegeben, sie orientiert sich am zu erwartenden Baukindergeld. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld wird für die Kinder gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. ...
Antwort lesen »Zwischen dem Verkauf und dem neuen Kauf muss für das Baukindergeld mindestens ein Tag liegen. Maßgebend ist jeweils das Datum des ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Es ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, allerdings nur, wenn Sie nicht mehr verheiratet sind. Denn beim Baukindergeld ist "der Erwerb oder die ...
Antwort lesen »Den Zuschuss beim BAFA für Ihre Wärmepumpe beantragen Sie in 3 Schritten: Antrag elektronisch beim BAFA stellen. Das muss vor ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann nicht mehr in Frage. Der Zuschuss muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Eine ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde, dann passt das als Voraussetzung für das Baukindergeld, das Datum des Grundstückskaufs spielt ...
Antwort lesen »Beide Varianten sind nicht möglich. Weder kann das Baukindergeld auf eine andere Immobilie übertragen werden, noch ist eine erneute ...
Antwort lesen »Ja, vermutlich wird Ihr Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn alle Haushaltsmitglieder in der ...
Antwort lesen »Als Stichtag gilt jeweils das Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertrags. Die Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, es muss ...
Antwort lesen »Auf jeden Fall sollten Sie alle Daten und Fakten rund um den Immobilienkauf zur Antragstellung parat haben und - ganz wichtig - die ...
Antwort lesen »Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: ...
Antwort lesen »Ja, leider kommt das Baukindergeld auch dann nicht in Frage, wenn der Kaufvertrag wie zwischen Fremden gestaltet wird. Der Immobilienkauf ...
Antwort lesen »Ja, auch für einen Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Nach Auskunft der KfW ist das Prozedere dieses:Ein Mietkauf ist förderfähig, ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien, ...
Antwort lesen »Leider sehen wir in diesem Fall keine Chance für das Baukindergeld. Auch wenn Ihr Wohnungskauf deutlich vor Änderung der Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Einsicht ins Grundbuch kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum uneingeschränkten Abrufverfahren sind ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist auch möglich, wenn Sie die Wohnungen im Paket kaufen. Gefördert wird dann die Wohneinheit, die von der Familie ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Für den Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie (Eltern) kann das Baukindergeld nicht beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie erhalten das Baukindergeld dann für den von Ihnen bewohnten Hausteil.
Antwort lesen »Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist beim Baukindergeld leider nicht möglich: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt ...
Antwort lesen »Für den Anspruch auf Baukindergeld ist die Situation zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs entscheidend. Wenn Sie schon Baukindergeld erhalten, ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider kein Baukindergeld. Denn die KfW schließt die Übertragung von Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie ...
Antwort lesen »Baukindergeld können Sie erst beantragen, wenn Sie in die Immobilie eingezogen und am neuen Wohnort angemeldet sind. Nach dem Einzug haben ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die KfW fordert, dass der Kaufvertrag frühestens zum 01.01.2018 unterzeichnet wurde. Gleiches gilt ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. ...
Antwort lesen »Leider bekommen Sie in diesem Fall vermutlich kein Baukindergeld. Denn die KfW fordert, dass sich schon zum Stichtag ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld sein. Wichtig ist, dass Sie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags kein ...
Antwort lesen »Ja. Grundsätzlich gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Überlegen Sie, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, können Sie zum Beispiel ...
Antwort lesen »Nach den Angaben der KfW muss der Bauantrag ab dem 01.01.2018 erteilt worden sein. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie das ...
Antwort lesen »Die KfW schließt die Förderung für den Erwerb von Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie zum Stichtag (also an dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschrieben, die Bauanzeige gestellt oder die ...
Antwort lesen »Relevant für das Baukindergeld ist das Datum, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten oder die Bauanzeige gestellt haben. War dieser ...
Antwort lesen »Leider bekommen Sie das Baukindergeld vermutlich nicht. Denn in Ihrem Fall sind zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. Zum einen dürfen Sie am ...
Antwort lesen »Eine Voraussetzung der KfW ist, dass Ihr neues Zuhaus zum Stichtag (der Tag an dem Sie den neuen Kaufvertrag unterzeichnen oder die ...
Antwort lesen »Die bereits gezahlte Miete nimmt in Ihrem Fall sicher einen großen Teil der Summe ein. Sie lässt sich allerdings nicht als Kaufpreis ...
Antwort lesen »Als Faustformel gilt: Liegt der Kaufpreis unter 80 Prozent des eigentlichen Wertes, handelt es sich um eine Schenkung. Sicherheit bringt in ...
Antwort lesen »Leider funktioniert das in Ihrem Fall nicht. Denn eine Voraussetzung der KfW ist, dass der Kaufvertrag ab dem 01.01.2018 unterzeichnet ...
Antwort lesen »Um das Baukindergeld noch zu erhalten, muss die Baugenehmigung bis spätestens 31.12.2020 erteilt sein. Der Antrag auf Baukindergeld kann ...
Antwort lesen »Auch vor dem 17.5.2019 hätten Sie für Ihre Konstellation kein Baukindergeld erhalten. Die KfW hatte von Anfang an kombinierte Schenkungen ...
Antwort lesen »Leider gibt es keine Möglichkeit, das Baukindergeld noch nach der Antragsfrist zu erhalten. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sind Sie ...
Antwort lesen »Ja, das ist nach Auskunft der KfW möglich. Das neue Haus mit Baugenehmigung im Förderzeitraum wird mit dem Baukindergeld gefördert.
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder ein Haushaltsmitglied (in diesem Fall ...
Antwort lesen »Baubiologen und Photovoltaik-Experten gehen davon aus, dass magnetische Wechselfelder für den menschlichen Organismus wesentlich ...
Antwort lesen »Nein, es gelten die Regelungen für das Baukindergeld zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Die neuen Richtlinien gelten für die Anträge, die ...
Antwort lesen »Die Antwort gab VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag: Die Nachrüstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag. § 650n ...
Antwort lesen »Leider ist die Ablehnung Ihres Antrags auf Baukindergeld korrekt, denn Sie haben eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt: Zum Zeitpunkt ...
Antwort lesen »Entscheidend für das Baukindergeld ist nicht, wo Sie vor dem Umzug Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz hatten. Wichtig ist, dass Sie und Ihr ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld zählt der notarielle Kaufvertrag. Dieser muss beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten zwischen dem 01.01.2018 und ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld im Fall Ihrer Tochter nicht in Frage. Da Sie in gerader Linie verwandt sind, kann die Förderung nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich kann das Baukindergeld in Frage kommen, denn bei der KfW heißt es in den FAQ zum Thema Abriss und Neubau: "Wird eine ...
Antwort lesen »Für die Förderung mit dem Baukindergeld ist entscheidend, wie hoch das durchschnittliches Haushaltseinkommen in Deutschland war. Um dies zu ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider nicht beantworten. Die KfW überwacht den Antragseingang statistisch und geht davon aus, dass die veranschlagten ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist in beiden Fällen möglich, wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Einzug stellen. ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Baugenehmigung im Dezember 2018 erhalten haben...und ja, das Baukindergeld kommt dann in Frage. Für den ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sollte das Baukindergeld in Frage kommen. Allerdings ist die entsprechende Frage&Antwort in den FAQ der KfW ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht erforderlich. Für das Baukindergeld werden die Personen betrachtet, die aktuell im neu erworbenen Wohneigentum leben. ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld ist nicht an eine bestimmte Finanzierungsform gebunden.
Antwort lesen »Nach Ihrem Einzug (es gilt das Datum der Meldebescheinigung) haben Sie sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Es ...
Antwort lesen »Richtig, Sie sind nicht in gerader Linie mit den Schwiegereltern verwandt. Das Baukindergeld kommt dennoch leider nicht in Frage, denn ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Grundbuchauszug noch nicht vorliegen haben, bietet das Merkblatt der KfW zum Baukindergeld diese Alternative: "Liegt die ...
Antwort lesen »Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr die Steuerbescheide einreichen. Sie erhalten jetzt 9 Jahre lang zum jeweils gleichen Zeitpunkt eine ...
Antwort lesen »Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen. Dieses entspricht nicht dem Bruttoarbeitslohn, denn es ...
Antwort lesen »Da Ihre Frau durch die Schenkung schon vorher zu 50 % Eigentümerin des Hauses wäre, kommt das Baukindergeld in dieser von Ihnen ...
Antwort lesen »In den Förderrichtlinien (Merkblatt) zum Baukindergeld wird recht genau zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung unterschieden: ...
Antwort lesen »Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus ist Baukindergeld möglich. Beim Erwerb eines Mehrfamilienhaus kann der Eigentümer das Baukindergeld für ...
Antwort lesen »Leider nein. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes beträgt aktuell 6 Monate (davor nur 3 Monate) nach dem Einzug. Da diese Frist ...
Antwort lesen »Wir können Ihnen da leider keine Hoffnungen machen. Für alle Anträge auf Baukindergeld, die jetzt bei der KfW gestellt werden, gelten die ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann jetzt nicht mehr in Frage. Die Neuregelung bei der Förderung - kein Baukindergeld mehr für den ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt worden ist, kommt das Baukindergeld auf jeden Fall in Frage. Beantragen können ...
Antwort lesen »In der Regel sollte das nicht passieren, es sei denn, Sie ziehen dann auch in die neue Immobilie ein. Dann endet das Baukindergeld mit dem ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist der Steuerbescheid Ihres Partners nötig. Beim Baukindergeld wird nicht nur der Eigentümer, sondern der gesamte ...
Antwort lesen »Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie die ...
Antwort lesen »Nein, für erwachsene Kinder kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Kinder noch nicht 18 ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall sogar aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen fördert die KfW keine kombinierten ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. In den FAQ der KfW heißt es dazu: "Sie können ein Grundstück erben oder geschenkt ...
Antwort lesen »Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld schon nach Ihrem Einzug stellen (wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind). ...
Antwort lesen »Eine GbR ist eine Rechtsform für Unternehmen und gilt als Personengesellschaft, einen Antrag auf Baukindergeld können hingegen nur ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach den neuen Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld ist der Immobilienkauf von Eltern nicht mehr förderfähig, so dass ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist eine Antragstellung beim Baukindergeld nur möglich, solange die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind. In Einzelfällen kann ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld endet dann mit Ihrem Auszug. Sie sind verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie die Wohnung ...
Antwort lesen »Egal in welcher Vertragskonstellation - für einen Hauskauf von den Schwiegereltern ist das Baukindergeld seit dem 17.5.2019 nicht mehr ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Möglichkeit mehr für das Baukindergeld. Die neuen Förderbedingungen der KfW schließen den Kauf von Verwandten ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Häuser nicht als Wohnsitz nutzen können, ist das anteilige Eigentum an diesen Wohnimmobilien ein Ausschlusskriterium für ...
Antwort lesen »Ab dem 17.5.2019 gilt eine Frist von 6 Monaten, innerhalb derer Familien das Baukindergeld beantragen können (die Frist läuft ab dem Datum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage, auch wenn Ihre Immobilie unbewohnt ist. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
Antwort lesen »Dazu gibt es bisher keine Informationen oder Hinweise. Den akuellen Stand zum Baukindergeld im Mai 2019 finden Sie hier. Ein Ausweitung der ...
Antwort lesen »Letzteres ist richtig: Das Baukindergeld wird ab der positiven Prüfung und Auszahlungsbestätigung für 10 Jahre gezahlt. Wenn Sie also 2019 ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Nach den neuen Förderrichtlinien für das Baukindergeld kann der Antrag auf Baukindergeld künftig bis maximal 6 Monate ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer vorher gemieteten Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum, ab dann läuft die Antragsfrist. Ihre ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnung machen. Zum einen gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, zum anderen sind die ...
Antwort lesen »Nein, es müssen nicht beide Partner/Ehepartner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt beim Baukindergeld immer, dass die Kosten für den Immobilienerwerb höher sein müssen, als die Förderung. Bisher war der ...
Antwort lesen »Nein, die neuen Förderbedingungen der KfW für das Baukindergeld gelten für alle Anträge, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW eingehen.
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Es müssen nicht beide Partner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Für einen Hauskauf 2018 hätte Ihre Tochter spätestens drei Monate nach dem ...
Antwort lesen »Damit die KfW die Einhaltung der Förderbedingungen prüfen kann, müssen die Angaben übereinstimmen. Deshalb gibt die KfW für die ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld kommt nur in Frage, wenn der Haushalt kein Wohneigentum besitzt. Auch anteiliges Eigentum am Elternhaus gilt ...
Antwort lesen »Ja, unter diesen Rahmenbedingungen kommt das Baukindergeld in Frage. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld dann nicht möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es, dass das Wohneigentum "gemäß Grundbucheintrag zu mindestens ...
Antwort lesen »Wir haben nochmal bei der KfW nachgefragt. Es ist tatsächlich kompliziert und kommt auf Kleinigkeiten an. Inzwischen ist es in den FAQ der ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch ohne Darlehen möglich. Die Art der Finanzierung spielt keine Rolle für den Zuschuss.
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance für das Baukindergeld. Die Fristen und Termine (u. a. zum Zeitpunkt der Geburt berücksichtigter Kinder) ...
Antwort lesen »Das Erbbaurecht selbst sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Solange das Haus, in das Sie einziehen, Ihre einzige Wohnimmobilie ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass das Kind im Haus des Antragstellers lebt und dieser für das Kind auch kindergeldberechtigt ...
Antwort lesen »Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie eine vorher gemietete Immobilie gekauft haben. In einem solchen Fall muss der Antrag auf ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen ...
Antwort lesen »Ja, wichtig für das Baukindergeld ist das Datum Ihrer Baugenehmigung. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung in Frage. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Mann keine Immobilie besitzt, kommt das Baukindergeld in Frage. Das Nießbrauchrecht steht der Förderung in dieser Konstellation ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen wird es in dieser Konstellation schwierig mit dem Baukindergeld. Denn grundsätzlich ist es so, dass das Grundstück und ...
Antwort lesen »Nach Aussage der KfW ist der Rechtsweg eigentlich ausgeschlossen, weil es keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld gibt. Die ...
Antwort lesen »Die von Ihnen zitierte Klausel trifft auf Ihren Fall nicht zu, denn Sie kaufen ja nicht Ihre Mietwohnung, sondern eine andere ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance auf das Baukindergeld. Da Sie den Antrag auf die Förderung schon vor dem Einzug gestellt haben, wird die ...
Antwort lesen »Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt - es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die ...
Antwort lesen »Solange die Frist für das Baukindergeld (3 Monate ab Datum Meldebestätigung) bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, können Sie nach Auskunft ...
Antwort lesen »Nach dem Gesetz liegt ein Verbraucherbauvertrag immer dann vor, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist es so: Wenn Sie noch innerhalb der regulären Antragsfrist nach Einzug sind (3 Monate nach Einzugsdatum ...
Antwort lesen »Da Sie vor dem Start des Baukindergeldes eingezogen sind, gilt folgende Regelung aus dem Merkblatt der KfW: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kommt in diesem Fall nach Auskunft der KfW nur unter bestimmten Bedingungen in Frage. Wenn Ihnen nur die Wohnung gehört, ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann tatsächlich erst nach dem Einzug beantragt werden, erst dann sind die Voraussetzungen für die Förderung gegeben. Wir ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn es mehrere Wohneinheiten in diesem Haus gibt (zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus oder bei einem Haus mit ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben wurde oder bei einem Neubau die ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch. Im Januar hat die Bundesregierung folgende Antwort auf die Frage nach ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit, also das Haus ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld beantragen und erhalten Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Die Einliegerwohnung darf ...
Antwort lesen »Nein, das klappt leider nicht. Das Baukindergeld kann nicht in eine andere Immobilie "mitgenommen" werden. Nach Ihrem Auszug aus der ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es in den FAQ zum Baukindergeld: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft ...
Antwort lesen »Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es ...
Antwort lesen »Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag - das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre ...
Antwort lesen »Ja, es ist tatsächlich so, dass auch eine kleine Eigentumswohnung ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld ist. Die Förderung kommt ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind beide von Ihnen geschilderten Punkte leider Ausschlusskriterien für das Baukindergeld.Zu 1. Entscheidend für das ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Es sei denn, Ihr ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist es für das Baukindergeld auch bei einem Minijob erforderlich, beim Finanzamt einen ...
Antwort lesen »Über solche Änderungen - zum Beispiel Auszug, Vermietung oder Verkauf der Immobilie - müssen Antragsteller die KfW sofort benachrichtigen. ...
Antwort lesen »Da sehen wir leider keine Chance. Das Baukindergeld ist ja eine Wohneigentums-Förderung für Familien. Da Sie zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Nein, für das Baukindergeld zählt als maßgeblicher Stichtag beim Hauskauf das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld für den Kauf einer bestehenden Immobilie gibt es nur für Kaufverträge ab dem 1.1.2018. Für einen ...
Antwort lesen »Wenn es nur um ein barrierefreies Bad geht und nicht um den Standard Altersgerechtes Haus brauchen Sie keinen Sachverständigen. Sie können ...
Antwort lesen »Sie erhalten das Baukindergeld auch für ein Haus mit Einliegerwohnung. Die Förderung beantragen Sie dann nach Ihrem Einzug für die von ...
Antwort lesen »Höchstwahrscheinlich gibt es damit keine Chance auf das Baukindergeld. Soweit wir wissen, ist die Antragsfrist verbindlich. Ist die Frist ...
Antwort lesen »Wie das Eigentum am Grundstück und am Haus unter den Ehepartnern aufgeteilt ist, spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende ...
Antwort lesen »Das sehen wir leider keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Da Sie zum Stichtag Baugenehmigung noch weiteres Wohneigentum im Besitz ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie in der geförderten Immobilie ihren ...
Antwort lesen »Bei der KfW heißt es zu den Fristen: "Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am 30.06.2019. Danach verfällt Ihr ...
Antwort lesen »Das geerbte Haus/Grundstück ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, auch wenn Sie nur anteiliger Eigentümer sind. Das ...
Antwort lesen »Pauschal ist das natürlich schwer zu beurteilen, weil wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen. Ein möglicher Nachteil könnte zum ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal für eine andere Immobilie einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. ...
Antwort lesen »Das Datum des Grundstückskaufs spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung für Sie ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, ob Ihre Tochter noch in Ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihre Tochter in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist, kommt das ...
Antwort lesen »Bitte beachten Sie das Datum der von Ihnen genannten Frage & Antwort: Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die Eckpunkte des Ministeriums ...
Antwort lesen »Eine Frist, wann der Notartermin stattfinden muss, gibt es bei Verträgen zwischen privaten Käufern und Verkäufern nicht. Sie können sich ...
Antwort lesen »Eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld und wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt des Hauskaufs zwar ein Grundstück, ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Antragstellerin sind - das Baukindergeld beantragen Sie ja nicht allein, sondern für Ihren Haushalt. Entsprechend zählt ...
Antwort lesen »Nein, es gibt beim Baukindergeld keine Frist zwischen Kauf und Einzug. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren ...
Antwort lesen »Ja, auch dann können Sie Baukindergeld beantragen. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Einzug, und ...
Antwort lesen »Für die mögliche Grenzbebauung gelten die Landesbauordnung und der örtliche Bebauungsplan. Außerdem müssen Sie das Nachbarrecht beachten. ...
Antwort lesen »Nein, anders als bei der bayerischen Eigenheimzulage gibt es beim Baukindergeld keine solchen Einschränkungen. Die Förderbedingungen der ...
Antwort lesen »Ja, für eine sogenannte Umwidmung (Umbau Nichtwohngebäude in Wohngebäude) kommt das Baukindergeld nach Auskunft der KfW in Frage. Der für ...
Antwort lesen »Der Bund stellt für das Baukindergeld insgesamt rund 10 Milliarden Euro bereit. Nach den aktuellen Zahlen der KfW von heute wurde bisher ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie dann bei Ihrem Hausbau ja schon vermietetes Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich, das Baukindergeld kann nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden. Jeder Antragsteller wird ...
Antwort lesen »Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »In den Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie einziehen. Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Ab dem positiven Förderbescheid ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, zählt auch ein 1-Zimmer-Appartment als Wohneigentum und ist damit ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. ...
Antwort lesen »Wenn sich nach Erteilen der Baugenehmigung noch Änderungen ergeben - wie z.B. der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, ...
Antwort lesen »Auf unsere Nachfrage zu den bereitstehenden Haushaltsmitteln des Bundes für das Baukindergeld haben wir von der KfW diese Antwort erhalten: ...
Antwort lesen »So bedauerlich es ist - soweit wir wissen gibt es nach Ablauf der Frist für die Antragstellung keine Chance mehr auf das Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Mit dem Baukindergeld fördert die KfW den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Immobilien. Für Übertragung, Schenkung und Erbe kommt die ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider nicht sagen, denn bisher liegt ja nur die Anzahl der gestellten Anträge vor, sowie die Hochrechnung der dafür ...
Antwort lesen »Für alle Familien, die bis Mitte September 2018 in ihr Wohneigentum eingezogen sind, gab es eine Übergangsfrist: Sie konnten ihren Antrag ...
Antwort lesen »Weder eine Garage noch ein Wochenend- oder Ferienhaus sind ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Um die Förderung zu erhalten, ...
Antwort lesen »Das klappt leider nicht. Für alle, die bis Mitte September eingezogen sind, ist die Frist für das Baukindergeld Ende 2018 abgelaufen., d.h. ...
Antwort lesen »Leider nein, für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Bei der ...
Antwort lesen »In der Regel werden die Kriterien für ein Wochenendhaus durch die Baunutzungsverordnung vorgegeben. Demnach handelt es sich meistens um ...
Antwort lesen »Das ist natürlich zuerst das Baukindergeld zu nennen. Der attraktive Zuschuss kann allerdings erst nach dem Einzug beantragt werden. Dann ...
Antwort lesen »Das Wäsche waschen ist sicher unproblematisch. Wenn die Wäsche im unbeheizten Keller auch getrocknet werden soll, muss unbedingt ...
Antwort lesen »Richtig, das Baukindergeld wird nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Soweit wir wissen werden im Haushalt jährlich Mittel bereitgestellt, ...
Antwort lesen »Leider nein - das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Wenn sich der Einzug verzögert, verzögert sich ...
Antwort lesen »Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst ...
Antwort lesen »Ja, Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld unbedingt innerhalb der drei Monate nach Einzug stellen, auch wenn Sie im Grundbuch noch nicht ...
Antwort lesen »Einige Kommunen fördern Familien beim Erwerb von Bauland, diese Zuschüsse oder Preisnachlässe für ein Baugrundstück beziehen sich aber oft ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW kann das Baukindergeld auch bei einem Mietkauf beantragt werden.
Antwort lesen »Die Förderung durch das Baukindergeld darf den Kaufpreis nicht übersteigen. Deshalb ist es nach Auskunft der KfW in diesem speziellen Fall ...
Antwort lesen »Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der BayernLabo ist die Vermietung einer Wohneinheit nicht förderschädlich, das heißt Sie können die bayerische ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten das Baukindergeld für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, und für die Sie bzw. Ihre ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden, d.h. den Antrag stellen entweder Sie oder Ihr Ehepartner. Für den ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld werden die ersten Auszahlungen noch etwas auf sich warten lassen - im Frühjahr 2019 können erst die Nachweise bei der ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es zum Baukindergeld: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann das Baukindergeld für den Neubau beantragt werden. Die KfW schreibt dazu: "Wird eine bestehende Wohnimmobilie, ...
Antwort lesen »Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, Sie kein weiteres Wohneigentum besitzen und Sie die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld nicht ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer bestehenden Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld. Gefördert wird der Immobilienkauf ab dem ...
Antwort lesen »Ja, für das Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, also auch ein ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien am selben Tag ist ...
Antwort lesen »Ja. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Eine Antragstellung auf ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Wird die geförderte Immobilie verkauft oder ziehen Sie als Familie aus und das Haus wird vermietet, endet ...
Antwort lesen »Leider nein. Da Sie schon vorher Wohneigentum (in Form der vermieteten Wohnung) in Ihrem Eigentum hatten, kommt das Baukindergeld leider ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW kommt eine Kombination aus Hauskauf und Schenkung für das Baukindergeld nicht in Frage, weil Schenkungen ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld muss das Kind zum Kaufzeitpunkt noch nicht geboren sein, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sonst kann es nicht ...
Antwort lesen »Interessant für Sie könnte das Programm "Familienwohnen" der Sächsischen Aufbaubank sein. In diesem Programm erhalten Familien mit Kindern ...
Antwort lesen »Das ist natürlich pauschal schwer zu beantworten, weil wir Ihre Situation und Pläne nicht kennen. Wir können Ihnen aber allgemein die ...
Antwort lesen »Als Heizung kommen dann sowohl eine Grundwasserwärmepumpe als auch eine Erdwärmepumpe in Betracht. Beide Varianten erlauben sowohl eine ...
Antwort lesen »In Bayern gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Zunächst einmal sollten Sie sich die anschauen, die vor dem Kauf beantragt werden ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel kann abhängig von Ihrer individuellen ...
Antwort lesen »Nein, ein Wochenendhaus ist keine Wohnimmobilie. Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist weder förderfähig, noch zählt es als ...
Antwort lesen »Bei einem Immobilienkauf im Mai 2017 kommen leider weder das Baukindergeld des Bundes noch das bayerische Baukindergeld Plus in Betracht. ...
Antwort lesen »Ja, die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl bei einer Übertragung im Wege der Erbfolge ausgeschlossen, als auch bei einer Schenkung oder ...
Antwort lesen »Bei zwei Kindern liegt die Grenze für das Baukindergeld bei 105.000 Euro. Ganz wichtig: Dabei handelt es sich nicht um das ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag auf Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug stellen, also 2019, denn Sie brauchen dafür die Meldebestätigung. Maßgeblich ...
Antwort lesen »Also zunächst einmal: Ja, Sie können den Antrag auf Baukindergeld noch stellen! Wenn Sie vor dem 18.9.2018 eingezogen sind, müssen Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie können auch dann noch Baukindergeld erhalten, denn Sie erwerben das Haus ja zur eigenen Nutzung. Den Antrag auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Tatsächlich sind die meisten Förderungen für selbstgenutztes Wohneigentum ausgelegt - kommen also in Ihrem Fall leider nicht in Frage. Die ...
Antwort lesen »Für Familien ist derzeit natürlich das Baukindergeld die Förderung Nummer 1. Da dieser Zuschuss allerdings erst nach dem Einzug beantragt ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug. Ab der Anmeldung im neuen Haus haben Sie 3 Monate Zeit dafür. Die ...
Antwort lesen »Ein Haushalt im Sinne des Baukindergeldes sind die Personen, die mit Kind/Kindern am jeweiligen Hauptwohnsitz (also in der geförderten ...
Antwort lesen »Nein, eine derartige Umkehrung der Ablauffolge ist nicht üblich. Das Problem dabei ist definitiv die hohe Feuchtebeaufschlagung der ...
Antwort lesen »Das spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Das Grundstück für Ihr Haus gehört dann ja Ihnen (wie groß das Grundstück der Oma war und ...
Antwort lesen »Ja, auch der Neubau auf einem überschriebenem Grundstück kann mit dem Baukindergeld gefördert werden. Die wichtigsten Fragen & ...
Antwort lesen »Es gibt für das Baukindergeld tatsächlich genaue Bedingungen für den Kaufpreis. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die Kosten für den ...
Antwort lesen »Tatsächlich empfehlen können wir leider keines der Programme, aber von unseren Erfahrungen berichten: Gearbeitet haben wir zum Beispiel ...
Antwort lesen »Leider wird es wohl in Ihrem Fall mit dem Baukindergeld nicht klappen. Da Sie Ihre Wohnung im Juni 2018 gekauft haben und vermutlich ja ...
Antwort lesen »Leider klappt es in Ihrem Fall nicht mit dem Baukindergeld. Überschriebene Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen, Umbauten ...
Antwort lesen »Nein, für bestehende Finanzierungen kommt das Baukindergeld nicht in Betracht. Die Förderung gibt es nur für Baugenehmigungen und ...
Antwort lesen »Dazu sollten Sie unbedingt einen Blick in die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt werfen! Dort können Sie nachlesen, für welche ...
Antwort lesen »Ja, auch das geht. Das Baukindergeld kommt auch für ein Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus in Frage. Wichtig ist, dass Sie eine ...
Antwort lesen »Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt wird, aber ...
Antwort lesen »Nein, Ihren Anspruch verwirken Sie dadurch nicht. Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der ...
Antwort lesen »Ja! Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Da Sie den Antrag erst ...
Antwort lesen »Nach Ihrem Einzug haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum ...
Antwort lesen »Sie schreiben, dass Sie für mehr Wohnfläche ausbauen, das heißt sicher, dass im Dachgeschoss ständig bewohnte Räume entstehen. Dann haben ...
Antwort lesen »Leider nicht. Beim Kauf einer Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags, nicht des Einzugs. Da Ihr Kaufvertrag schon 2017 geschlossen wurde, ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie auf einem eigenen Grundstück und mit einer Hausbaufirma in Eigenregie bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist ...
Antwort lesen »Auch bei einer Tektur bleibt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung für das Baukindergeld entscheidend. Was die Steuerbescheide ...
Antwort lesen »Ja, die KfW weist in ihren Informationen zum Baukindergeld explizit darauf hin, dass der Zuschuss für einen Hausbau auf geerbtem oder ...
Antwort lesen »Ja, nach Auskunft der KfW ist es möglich, das Baukindergeld dann zu beantragen, wenn nach dem Kauf mindestens 50 % des Hauses in Ihrem ...
Antwort lesen »Ihr minderjähriges Kind darf zwar eine Immobilie besitzen, aber auch diese ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Im Merkblatt ...
Antwort lesen »Nein. Sie beantragen das Baukindergeld nur einmal, nach der Bewilligung wird es automatisch jährlich ausgezahlt. Spätere ...
Antwort lesen »Die Antwort gab Ingenieur und Energieberater Frank Nowotka: Aus der Anfrage geht leider nicht genau hervor, an bzw. auf welcher Schicht ...
Antwort lesen »Auch bei einem Einzug 2019 erhalten Sie das volle Baukindergeld. Sie stellen nach Ihrem Einzug den Antrag, der Zuschuss wird dann nach ...
Antwort lesen »Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. ...
Antwort lesen »Wenn Sie jetzt Ihre Mietwohnung kaufen und später neu bauen, bekommen Sie tatsächlich nur einen Teil des Baukindergeldes. Sie erhalten den ...
Antwort lesen »Das wird leider nicht funktionieren. Für das Baukindergeld werden Sie nicht einzeln betrachtet, sondern der Haushalt, in dem die Kinder ...
Antwort lesen »Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach Auskunft der KfW kommt das Baukindergeld nicht in Frage, wenn man vorher schon Miteigentümer des Hauses war.
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs zur Miete gewohnt haben und sich am Stichtag keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz befand, können ...
Antwort lesen »Gewerbeimmobilien fallen nicht darunter. Auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, ...
Antwort lesen »Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.
Antwort lesen »Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. Da Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs schon Eigentümerin einer weiteren Immobilie ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, steht das Wohnrecht dem Baukindergeld nicht im Weg. Wichtig ist, dass Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind (auch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld kann nur für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie beantragt werden, nicht aber für einen Dachausbau.
Antwort lesen »In der jetzigen Konstellation haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt auch, wenn Ihre Verlobte noch kein Eigentum besitzt, ...
Antwort lesen »Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt im öffentlichen Baurecht. Deshalb wird die Kommune diese sicher nicht einfach so vordatieren, ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das ...
Antwort lesen »Leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Für die Förderung gilt das Kaufdatum, den Zuschuss gibt es für Kaufverträge ab dem ...
Antwort lesen »Alle wichtigen Schritte, wie Sie den Antrag auf Baukindergeld richtig stellen, haben wir Ihnen in im Tipp "Baukindergeld richtig bei der ...
Antwort lesen »Da Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie waren, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Es ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt beim Haushaltseinkommen der Durchschnitt aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung. Damit ...
Antwort lesen »Ja, wenn die Voraussetzungen wie Einkommen etc stimmen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist das Datum des notariellen Vertrags.
Antwort lesen »Beim Kaufpreis macht die KfW für das Baukindergeld nur eine Vorgabe: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne ...
Antwort lesen »Die Einkommensteuerbescheide sind tatsächlich ein Pflichtteil bei der Antragstellung zum Baukindergeld, d.h. es gibt keine Alternative, das ...
Antwort lesen »Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.
Antwort lesen »Ja, sie können das Baukindergeld beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Einzugstermin ist das Datum des Kaufvertrags, ...
Antwort lesen »Die Definition des KfW ist eigentlich recht eindeutig, denn für das Baukindergeld werden nicht einzelne Personen, sondern der Haushalt ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug in das Wohneigentum beantragen (max. 3 Monate später). Dann liegt Ihnen ja auch die ...
Antwort lesen »Die Frage von Tom H. bezog sich auf die beim Baukindergeld ursprünglich zugrunde gelegte Definition von Ersterwerb als Familie. Diese gibt ...
Antwort lesen »Ja, für Sie lohnt sich der Antrag auf Baukindergeld (vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Bedingungen wie Einkommensgrenze)! Da Ihre ...
Antwort lesen »Inzwischen kann die Frage final beantwortet werden - die Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld sind verbindlich, diese wurden mit dem ...
Antwort lesen »Ja, beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie ist dann das Datum des Kaufvertrags maßgebend. Spätestens drei Monate danach muss der ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was Sie mit "direkt im Anschluss" meinen. Haben Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattgefunden, erhalten Sie das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Das Baukindergeld kann sowohl mit der Förderung der Bundesländer (in Ihrem Fall dann ISB) als auch mit den anderen ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags (also die notarielle Beurkundung des Verkaufs). Dieses Datum muss vor ...
Antwort lesen »Nein, Sie haben keinen Nachteil. Wenn Sie zwischen dem 1.01.2018 und 17.09.2018 eingezogen sind bzw. in Ihrem Fall gekauft haben, haben Sie ...
Antwort lesen »Baukindergeld erhalten Sie nur für einen Hauptwohnsitz, an dem Sie und die geförderten Kinder gemeldet sind. Ein Ferienhaus oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Antrag auf Baukindergeld muss dann spätestens drei Monate nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
Antwort lesen »Es reicht aus, wenn einer von Ihnen einen Antrag auf Baukindergeld stellt. Der Zuschuss wird ja nur einmal pro Haushalt gewährt, deshalb ...
Antwort lesen »Um den Einzugstermin beim Kauf Ihrer gemieteten Wohnung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bei der KfW heißt es dazu: Beim Erwerb von ...
Antwort lesen »Seit heute können Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen. Das funktioniert ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal. Anträge zum ...
Antwort lesen »Wir bezweifeln, dass Sie für ein solches Vorhaben einen Notar finden. Eine solche Änderung betrifft ja nicht nur Sie, sondern noch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld gibt es nur für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Instandhaltungsarbeiten oder Umbauten/Anbauten sind nicht ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der KfW ist auch das ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer den Zuschuss beantragen möchte, darf zum Stichtag ...
Antwort lesen »Relevant für das Baukindergeld ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das Einkommen während der ...
Antwort lesen »Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.
Antwort lesen »Für den Antrag auf Baukindergeld haben Sie leider keinen großen Spielraum. Spätestens 3 Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was für ein Haus Sie gekauft haben:Wenn Sie das Haus komplett mit Grundstück von einem Bauträger gekauft haben, gilt ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach funktioniert das leider nicht. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, in ...
Antwort lesen »Leider können Sie keinen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Die Förderung gilt für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018, so ...
Antwort lesen »Im Falle eines Erwerbs aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich ist das Datum, an dem der Zuschlag erteilt wurde. In Ihrem Fall kommt das ...
Antwort lesen »Leider nein. Auch nach einer Änderung im Bauantrag und einer Nachtragsnehmigung gilt für das Baukindergeld das Datum der ursprünglichen ...
Antwort lesen »Richtig, das Merkblatt der KfW und damit die Förderbedingungen weichen in diesem Punkt erheblich von den zuvor kommunizierten Eckpunkten ...
Antwort lesen »Die Förderung ist ja gerade erst gestartet, bis Ende 2023 kann das Baukindergeld beantragt werden. Die Bundesregierung hat Bedarf und ...
Antwort lesen »Nein, Sie verlieren Ihren Anspruch auf Baukindergeld dadurch nicht. Wichtig ist, dass Sie dann z.B. 2019 zum relevanten Stichtag ...
Antwort lesen »Das Merkblatt der KfW sieht beim Baukindergeld keine Staffelung nach dem Alter der Kinder oder der Bezugsdauer von Kindergeld vor. Das ...
Antwort lesen »Ja, die Auskunft der KfW ist sehr klar. Wer das Baukindergeld beantragen möchte, darf zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine ...
Antwort lesen »Das Datum Ihrer Bauvoranfrage ist für das Baukindergeld nicht relevant. Es zählt das Datum der Baugenehmigung.
Antwort lesen »Nein, leider kann das Baukindergeld für Anbauten und Umbauten nicht beantragt werden. Auch eine Klage hätte vermutlich wenig Aussichten auf ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt nicht das Datum des Grundbucheintrags! Wenn Sie neu bauen, gilt für die Förderung das Datum der Baugenehmigung, ...
Antwort lesen »Ja, beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Sie haben bis Ende 2018 ...
Antwort lesen »Wir würden die Vorgaben der KfW so auslegen, dass Sie das Baukindergeld nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine ...
Antwort lesen »Leider nein. Beim Baukindergeld sind weder übertragene Immobilien noch Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Antwort lesen »Ja, auch ein geerbtes Haus ist Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie zum Stichtag ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine weitere Immobilie besitzen, können Sie Baukindergeld beantragen.
Antwort lesen »Nach dem Einzug hat man drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden bei der Förderung dann alle ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen, wenn die Meldebestätigung vorliegt. So geht's Schritt für Schritt ...
Antwort lesen »Da Sie schon eine Immobilie besitzen, erhalten Sie das Baukindergeld nur, wenn die bisherige Immobilie sich zum Stichtag Baugenehmigung / ...
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld leider nicht für eine Finanzierung einplanen, denn der Antrag auf die Förderung kann erst nach dem Einzug ...
Antwort lesen »Der Besitz von weiterem Wohneigentum ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung würden Sie nur erhalten, wenn ...
Antwort lesen »Eine vermietete Einliegerwohnung sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Wichtig ist vor allem, dass Sie und die Kinder im Haus mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Wohnung verkaufen, bevor die Baugenehmigung für den Neubau erteilt wird, kann es noch klappen mit dem Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Relevant ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und den Antrag auf Baukindergeld können Sie ohnehin erst nach Ihrem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so ...
Antwort lesen »Leider ist auch eine geerbte Immobilie ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer zum Stichtag Kaufvertrag / Baugenehmigung schon ...
Antwort lesen »Selbst wenn Ihre Kinder die Wohnung im Dachgeschoss erwerben würden, bekommen Sie leider kein Baukindergeld. Für die Förderung darf der ...
Antwort lesen »Für Umbauten, Anbauten oder Sanierungen kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Die Förderung gibt es nur für den Bau oder Kauf von ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld gilt ein Haushalt mit Kindern als Familie. Und auch der Erstwerb ist wörtlich zu nehmen: Gibt es im Haushalt schon ...
Antwort lesen »In diesem Fall sieht es leider nicht gut aus mit dem Baukindergeld. In den Förderbedingungen der KfW wird eine Förderung ausgeschlossen, ...
Antwort lesen »Dazu macht die KfW im Merkblatt zu den Förderbedingungen klare Angaben: "Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder ...
Antwort lesen »Ja, wichtig beim Baukindergeld ist, dass man zum Stichtag Baugenehmigung bzw Kaufvertrag keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Ob allerdings ...
Antwort lesen »Nach allem, was bisher heute veröffentlicht wurde, gibt es drei "Förderfälle" für das Baukindergeld:Neubau, d.h. Häuser, die erst noch ...
Antwort lesen »Leider sind die Förderbedingungen der KfW in diesem Punkt sehr klar: Wenn der Haushalt zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der ...
Antwort lesen »Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt werden, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zu ...
Antwort lesen »Für die Förderung wird die Situation am Stichtag Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt darf man für das ...
Antwort lesen »Ja, tatsächlich ist jeglicher Immobilienbesitz (Wohnimmobilie) ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ...
Antwort lesen »Nein, diese ursprüngliche Definition von Erstwerb als Familie gibt es jetzt leider nicht mehr. Das Merkblatt der KfW sagt ganz ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, wie das Eigentum im Haushalt aufgeteilt ist. Wichtig ist, dass Ihrem Haushalt (also Ihnen und ...
Antwort lesen »Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern der Haushalt (Antragsteller ...
Antwort lesen »Nein, leider bekommen Sie das Baukindergeld nicht. Die Förderbedingungen der KfW schließen eine Förderung aus, wenn im Haushalt schon ...
Antwort lesen »Richtig, die Definition über den Familienbegriff gibt es nicht mehr beim Ersterwerb. Die Regelung beim Baukindergeld ist jetzt strenger ...
Antwort lesen »Über die Prüfverfahren der KfW beim Baukindergeld haben wir keine Kenntnis. In Deutschland gibt es ein elektronisches Grundbuch, in das zum ...
Antwort lesen »Ihre Angaben zum Kenntnisgabeverfahren lassen vermuten, dass Sie eventuell schon 2017 mit der Bauausführung beginnen durften (dabei ist ...
Antwort lesen »Wir vermuten, Ihre Frage zielt auf das Baukindergeld? Das wäre gleichzeitig auch die einzige Förderung, die jetzt nach dem Einzug noch in ...
Antwort lesen »Leider gibt es so eine Stelle unseres Wissens nach nicht. In unserer Rubrik Förderung können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. ...
Antwort lesen »Maßgebend für das Baukindergeld ist nach wie vor das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung. Das Einzugsdatum ist lediglich wichtig ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Den Antrag selbst stellen Sie spätestens 3 ...
Antwort lesen »Bei der bayerischen Eigenheimzulage rechnen alle Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, zu einem ...
Antwort lesen »Der Vorteil der schwarzen Wanne ist, dass viele Bauunternehmen in der Erstellung viel Erfahrung haben. Außerdem ist dieses Art der ...
Antwort lesen »Die bayerische Eigenheimzulage kann jetzt schon beantragt werden, der Antrag wird über die BayernLabo gestellt, bisher muss der Antrag in ...
Antwort lesen »Die genauen Förderrichtlinien stehen zwar noch nicht fest, es ist aber davon auszugehen, dass es die Förderung für einen Zweitwohnsitz ...
Antwort lesen »Die Informationen stammen aus einer Ankündigung / Regierungserklärung im Mai 2018. Soweit wir wissen, ist bisher nur ein Part daraus ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, können Sie das Baukindergeld erhalten, vorausgesetzt natürlich, Sie fallen unter die Förderbedingungen ...
Antwort lesen »Die Förderungen im Bereich Wohneigentum werden oft Eigenheim-Förderungen genannt, gelten in der Regel aber auch für Eigentumswohnungen. So ...
Antwort lesen »Maßgebend für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung für das Haus, so dass Sie wohl leider kein Baukindergeld erhalten ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, können für das Baukindergeld nur die Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das relevante Datum für das Baukindergeld ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, so dass Sie voraussichtlich leider keine Förderung ...
Antwort lesen »Aktuell sind leider zu wenig Informationen zum Baukindergeld bekannt. Ein Gesetz oder Förderrichtlinien gibt es noch nicht. Aus diesem ...
Antwort lesen »Ziel des Baukindergeldes ist es, jungen Familien den Zugang zu einem eigenen Heim bzw. einer eigenen Wohnimmobilie zu erleichtern. Um die ...
Antwort lesen »Eine Übersicht der Kirchen finden Sie auf der Seite "Förderung der evangelischen Kirche beim Hausbau oder Hauskauf". Hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach unserem Kenntnisstand ist für einen Neubau das Datum der Baugenehmigung relevant. Da diese im Jahr 2018 erteilt wurde, können Sie ...
Antwort lesen »Generell gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für den Kauf oder den Bau eines neuen Hauses. Ist dieses besonders energieeffizient, ...
Antwort lesen »Die Einkommensgrenze berechnet sich nach den finanziellen Umständen zur Beantragung. Aus diesem Grund sind Sie vermutlich ...
Antwort lesen »Ein Gesetz oder Förderrichtlinien für das Baukindergeld gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht. Aus diesem Grund gibt es auch noch ...
Antwort lesen »Aktuell sieht es so aus, dass alle Baukindergeld bekommen, die sich als Familie zum ersten Mal eine Immobilie kaufen. Bleibt es bei dieser ...
Antwort lesen »Reicht die Darlehenssumme nicht aus, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie alte Kredite aufstocken oder durch neue ablösen. ...
Antwort lesen »Vermutlich bekommen Sie das Baukindergeld nicht. Denn Stichtag für die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag ist der 01. Januar 2018. ...
Antwort lesen »Angebote erhalten Sie bei Architekten und Baustoffhändlern aus Ihrer Region. Der beauftragte Architekt kann dabei für das gesamte ...
Antwort lesen »Geht es um das Baukindergeld, entscheidet das Datum der Baugenehmigung über die Förderfähigkeit. Liegt dieses vor dem 1. Januar 2018, ...
Antwort lesen »Geht dabei das Eigentum auf Sie und Ihre Familie über, bekommen Sie das Baukindergeld vermutlich. Da ein entsprechendes Gesetz aktuell ...
Antwort lesen »Ihre Frage hängt davon ab, ob die Übertragung der belasteten Immobilie im Gesetz als Erwerb gewertet wird. Ist das der Fall, haben Sie ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld bekommen alle, die als Familie zum ersten Mal eine Wohnung kaufen. Waren ihre Kinder zum Zeitpunkt des Erbes bereits ...
Antwort lesen »Da solche Details bisher noch nicht geregelt sind, können wir Ihnen leider keine sichere Auskunft geben. Durch das bestehende Wohneigentum, ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld soll Familien beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum (Neubau oder Bestandsimmobilie) unterstützen. Vermutlich erhalten ...
Antwort lesen »Der Stichtag für die Beantragung des Baukindergeldes ist vermutlich das Datum des Kaufvertrages. Dieser muss nach dem 31.12.2017 ...
Antwort lesen »In Ihrem speziellen Fall können wir Ihnen aktuell leider noch keine Informationen geben. Denn solche Details sind noch nicht geregelt. ...
Antwort lesen »Hilft die Rücksprache mit dem Verkäufer nicht, können Sie unter Umständen eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abschließen. ...
Antwort lesen »Stichtag für die Beantragung des Baukindergeldes ist der Tag des Kaufvertrages. Bei einem Neubau ist es das Datum der Baugenehmigung. Als ...
Antwort lesen »Das zu versteuernde Jahreseinkommen Ihrer Familie darf bei drei Kindern nicht über 120.000 Euro liegen.  Bitte beachten Sie: Die ...
Antwort lesen »Das wissen wir leider noch nicht. Allgemein kann das Baukindergeld voraussichtlich ab Herbst 2018 beantragt werden, erst dann stehen auch ...
Antwort lesen »In den bisher veröffentlichten Informationen dazu heißt es: Pro Kind und Jahr erhält jede Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn ...
Antwort lesen »Da Sie Ihr erstes Haus nicht als Familie erworben haben, können Sie das Baukindergeld voraussichtlich beantragen. Bitte beachten Sie: Die ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist für den Erwerb von Immobilien gedacht. Je nachdem, welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen Sie planen, ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld kann derzeit leider noch nicht beantragt werden, so dass es auch noch keine Antragsunterlagen gibt. Eine Antragstellung ...
Antwort lesen »Leider nein. Anspruch auf das Baukindergeld haben nur Familien, die seit dem 1.1.2018 eine Immobilie gekauft haben. Es zählt das Datum der ...
Antwort lesen »Das maßgebende Datum beim Baukindergeld ist bei Neubauten die Baugenehmigung (beim Kauf einer bestehenden Immobilie das Datum des ...
Antwort lesen »Leider werden Sie wohl kein Baukindergeld bekommen. Die Förderung gibt es für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018. Das ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, müsste es mit dem Baukindergeld klappen, da Sie Ihre erste Immobilie nicht als Familie erworben haben. ...
Antwort lesen »Da vermutlich Ihr ältestes Kind schon geboren war, als Ihr Mann das Haus erworben hat, könnte es sein, dass Sie das Baukindergeld nicht ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, haben Sie vorausichtlich keine Aussicht auf das Baukindergeld. Maßgebend ist das Datum des Kaufvertrags ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld erhalten alle Familien, die erstmals eine Immobilie in Deutschland erwerben. Wenn das also Ihr erster Kauf ist, können ...
Antwort lesen »Das ist eine berechtigte Frage, nur leider können wir sie derzeit noch nicht beantworten. Bisher sind zum Baukindergeld nur die Eckdaten ...
Antwort lesen »Die meisten Förderungen müssen leider vorher beantragt werden. Eine Förderung der Kommune Laubach ist uns auch nicht bekannt. Allerdings ...
Antwort lesen »Voraussichtlich werden Sie den Zuschuss leider nicht erhalten. Das Baukindergeld wurde für Familien konzipiert, die erstmals in Deutschland ...
Antwort lesen »Vermutlich werden Sie leider kein Baukindergeld erhalten. Den Zuschuss wird es für Immobilienkäufe ab dem 1.1.2018 geben - das Einzugsdatum ...
Antwort lesen »Leider werden Sie wohl kein Baukindergeld erhalten. Den Zuschuss wird es für Familien geben, die ab dem 1.1.2018 eine Immobilie gekauft ...
Antwort lesen »So wie es aussieht, haben Sie die Genehmigung leider tatsächlich ein paar Wochen zu erhalten. Das Baukindergeld wird es für Kaufverträge ...
Antwort lesen »Leider kennen wir die Details für die Antragstellung zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb wissen wir leider auch nicht, ob Kinder, die ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, werden Sie den Zuschuss wahrscheinlich nicht erhalten. Gefördert wird ein ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, sollte es kein Problem mit dem Baukindergeld geben. Wichtig ist, dass die bei der Förderung ...
Antwort lesen »Das wissen wir leider noch nicht, denn bisher sind zum Baukindergeld nur die groben Eckdaten bekannt. Alle Details werden dann in den ...
Antwort lesen »Es gibt tatsächlich derzeit nur allgemeine Informationen zum Baukindergeld. Das liegt daran, dass bisher nur die Eckdaten veröffentlicht ...
Antwort lesen »Ja, für eine neue Haustür gibt es einen Zuschuss der KfW! Sie haben sogar zwei Möglichkeiten: Im Programm 430 wird der Einbau einer ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist als Zuschuss geplant für alle Familien, die erstmals eine Immobilie in Deutschland erwerben. Da Sie schon vor zwei ...
Antwort lesen »Dazu können wir derzeit schlecht einen Rat geben, denn die Förderrichtlinien für das Baukindergeld sind ja noch nicht veröffentlicht. In ...
Antwort lesen »Die Frage ist schwierig zu beantworten, denn auch, wenn wir derzeit keine Probleme sehen - die detaillierten Förderrichtlinien zum ...
Antwort lesen »Nach derzeitigem Stand sollte es klappen mit dem Baukindergeld - hier haben wir zusammengefasst, welche Informationen es bisher zum Thema ...
Antwort lesen »Da Sie die Eigentumswohnung offensichtlich noch ohne Kinder eingetragen haben, kommt das Baukindergeld bei einem Neubau von Wohneigentum ...
Antwort lesen »Leider kann weder das Baukindergeld für einen Hauskauf 2016 nachträglich beantragt werden, noch gibt es eine andere Förderung rückwirkend.
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld wird es nur für Familien geben, die seit dem 1.1.2018 eine Immobilie kaufen oder bauen.
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, können Sie sich Hoffnungen auf die Förderung machen. Den Zuschuss soll es für alle ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, spielt der Baubeginn keine Rolle für die Förderung. Maßgebend ist das Datum des ...
Antwort lesen »Bisher kann das Baukindergeld leider noch gar nicht beantragt werden. Wir hoffen, dass das im Laufe des Monats möglich ist. Bitte achten ...
Antwort lesen »Derzeit ist leider noch keine Antragstellung für das Baukindergeld möglich, wir hoffen, dass die Förderung im Laufe des Monats startet. ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen leider noch nicht sagen, weil die ausführlichen Förderrichtlinien zum Baukindergeld noch nicht vorliegen. Bisher heißt ...
Antwort lesen »Für einen Hausbau mit Kind könnten sowohl das Baukindergeld (Zuschuss) als auch zinsgünstige Darlehen der NRWBank in Frage kommen. Bitte ...
Antwort lesen »Auf jeden Fall kommt die Förderung der KfW in Frage. Zum einen gibt es zinsgünstige Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm zum anderen eine ...
Antwort lesen »Soweit wir bisher wissen, ist die Förderung nicht abhängig vom Trauschein oder einer leiblichen Vaterschaft. Wichtig ist, dass die beim ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, ist das Datum des Kaufvertrags maßgebend für das Baukindergeld (bei Neubauten das Datum der ...
Antwort lesen »Das ist eine sehr allgemeine Beschreibung der Haus- und Heizungstechnik in Ihrer Bau- und Leistungsbeschreibung. Eine Definition dazu gibt ...
Antwort lesen »So wie es derzeit aussieht, haben Sie für das Baukindergeld leider tatsächlich zu früh gekauft. Die Bauförderung wird rückwirkend für ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld wird als Förderung für den Kauf oder Bau einer Immobilie gewährt. Für einen Umbau oder Anbau kommt die Förderung leider ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld ist nicht der Baufreigabeschein (roter Punkt) entscheidend, sondern das Datum der Baugenehmigung. Wenn Sie diese nach ...
Antwort lesen »Um Ihre Frage beantworten zu können, wissen wir leider noch nicht genug zum Baukindergeld, denn die kompletten Förderrichtlinien sind ja ...
Antwort lesen »Da die kompletten Förderbedingungen zum Baukindergeld noch nicht veröffentlich sind, können wir Ihre Frage nicht abschließend beanworten. ...
Antwort lesen »Wie ein Immobilienkauf innerhalb der Familie beim Baukindergeld bewertet wird, wissen wir leider noch nicht. Die kompletten ...
Antwort lesen »So stand es zwar im Wahlprogramm, aber alle aktuellen Beschlüsse zum Baukindergeld enthalten eine rückwirkende Zahlung für Kaufverträge und ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, geht es beim Baukindergeld eher darum, ob schon als Familie eine Immobilie erworben wurden. Die ...
Antwort lesen »Voraussichtlich nicht. In den bisherigen Veröffentlichungen hieß es, das Baukindergeld gibt es für Familien, die erstmals eine Immobilie ...
Antwort lesen »Das maßgebende Datum für das Baukindergeld ist in Ihrem Fall das Datum des Kaufvertrags.
Antwort lesen »In der bisherigen Veröffentlichung zum Baukindergeld heißt es dazu: Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld ...
Antwort lesen »Beim Baukindergeld wird davon ausgegangen, dass das Wohneigentum als Familie erworben wird. Ob das auch bedeutet, dass die Eltern beide im ...
Antwort lesen »Leider nicht. Das Baukindergeld kann weder für einen Anbau noch für einen Umbau beantragt werden.
Antwort lesen »Nach allem, was bisher bekannt ist, hätten Sie jetzt bei einem Kauf als Familie einen Anspruch auf das Baukindergeld. Aber bitte beachten ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist als Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum gedacht - die geförderten Kinder müssen in der jeweiligen Immobilie dann ...
Antwort lesen »In den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: "Anspruch auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld gibt es als Förderung für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018.
Antwort lesen »Bei einem Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird es voraussichtlich nicht darauf ankommen, wann genau mit dem Hausbau begonnen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist für den Erwerb von Wohneigentum gedacht, für eine Dachaufstockung gibt es den Zuschuss leider nicht. Beim Kauf einer ...
Antwort lesen »Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen die berücksichtigten Kinder im Wohneigentum leben - den Zuschuss gibt es nur für selbstgenutzte ...
Antwort lesen »Ja, nach allem, was wir bisher wissen, bleibt es für das Baukindergeld beim Stichtag "Datum Kaufvertrag" bzw. bei einem Neubau zählt die ...
Antwort lesen »Einen merklichen Zinsvorteil werden Sie wohl durch das Baukindergeld nicht erreichen können - entscheidend dafür ist das Eigenkapital, und ...
Antwort lesen »Nach allem, was bisher zum Baukindergeld bekannt ist, ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung maßgebend. Wie genau das in ...
Antwort lesen »Das können wir derzeit leider noch nicht sicher sagen... Nach den bisherigen Informationen ist der erste Immobilienerwerb als Familie ...
Antwort lesen »Ob in Ihrem Fall das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung maßgebend ist und ob damit ein Anspruch auf Baukindergeld besteht oder ...
Antwort lesen »Voraussichtlich können Sie das Baukindergeld erhalten, wenn Sie als Familie ein Haus kaufen und die sonstigen Kriterien erfüllen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist als Zuschuss für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gedacht - deshalb müssen die geförderten Kinder auch in ...
Antwort lesen »Leider können wir Ihnen dazu noch keinen abschließenden Rat geben, denn beide Förderprogramme sind noch nicht eingeführt.Das Baukindergeld ...
Antwort lesen »Maßgebend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags bzw. das Datum der Baugenehmigung. Die Fertigstellung des Hauses und der ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld soll Familien den Kauf oder Bau von Wohneigentum erleichtern - wenn Sie die Eigentumswohnung in diesem Jahr als Familie ...
Antwort lesen »Ob geerbte Immobilien ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld sind, wissen wir leider noch nicht. Wir hoffen, dass bis Ende des ...
Antwort lesen »Ihre Frage ist berechtigt und wird uns in verschiedenen Konstellationen sehr oft gestellt. Leider liegen uns die genauen Förderrichtlinien ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung. Wie es allerdings Ihrem Fall ist, können wir ...
Antwort lesen »In den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: "Anspruch auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland ...
Antwort lesen »Theoretisch müssten Sie Anspruch auf Baukindergeld haben, wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen. Bitte beachten Sie: Die ...
Antwort lesen »Vermutlich wird bei Ihnen letztendlich dann die Baugenehmigung für das Baukindergeld maßgebend sein. Bitte beachten Sie: Diese Auskunft ist ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld soll als Zuschuss den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern  - für die Auszahlung bzw. den Kauf ...
Antwort lesen »Dafür werden Sie wohl kein Baukindergeld beantragen können. Die Förderung ist für den Erwerb von Wohneigentum geplant, während ein Anbau ja ...
Antwort lesen »Nach allem, was wir bisher wissen, müssten Sie bei einem Hauskauf jetzt Anspruch auf Baukindergeld haben, denn die Wohnung haben Sie nicht ...
Antwort lesen »Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, zählt bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung für die Förderung.
Antwort lesen »Das können wir Ihnen derzeit leider noch nicht beantworten... Wir warten noch auf die ausführlichen Förderrichtlinien für das ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld auch bei einem Mietkauf gezahlt werden kann, wissen wir derzeit leider noch nicht. Nach wie vor sind nur wenige ...
Antwort lesen »Gute Frage - wir wissen es leider noch nicht, weil die ausführlichen Förderrichtlinien zum Baukindergeld noch nicht veröffentlicht ...
Antwort lesen »Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wäre das ein Ersterwerb als Familie. Denn maßgebend für den Familienbegriff ist ...
Antwort lesen »Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir rechtliche Beratungen in diesem Rahmen nicht anbieten können. Zwei Dinge geben wir aber zu ...
Antwort lesen »Das wissen wir leider nicht, denn die genauen Förderrichtlinien für das Baukindergeld sind noch nicht veröffentlicht. Wir gehen aber davon ...
Antwort lesen »Voraussichtlich erhalten Sie dann kein Baukindergeld, denn die für die Förderung berücksichtigten Kinder müssen im Wohneigentum leben, nach ...
Antwort lesen »Ja, der Termin, dass das Baukindergeld rückwirkend zum 1.1.2018 gewährt wird, steht schon fest. Wer im Jahr 2017 Wohneigentum erworben hat, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags - was allerdings in Sonderfällen wie dem Ihren ausschlaggebend ist, ...
Antwort lesen »Wenn wir es richtig verstanden haben, wurde das Mehrfamilienhaus gekauft, nachdem Ihr Sohn geboren wurde. Die bisherigen Veröffentlichungen ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld ist als Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum vorgesehen - für die Erweiterung eines Hauses bzw. einen Anbau gibt es ...
Antwort lesen »Nein, dazu gibt es leider noch keine Eckdaten, denn es fehlen nach wie vor die ausführlichen Förderrichtlinien für das Baukindergeld. Wir ...
Antwort lesen »Das können wir Ihnen derzeit noch nicht sagen. Bisher sind lediglich die Eckdaten zum Baukindergeld veröffentlicht, zu Detailfragen gibt es ...
Antwort lesen »Mit dem Baukindergeld soll Familien der Erwerb von Wohneigetum erleichtert werden - deshalb wird es für den Kauf einer Immobilie gezahlt. ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt für das Baukindergeld ist jede Familie, die zum ersten Mal Wohneigentum baut oder erwirbt, die berücksichtigten Kinder ...
Antwort lesen »Rein vom Termin der Baugenehmigung sollte das Baukindergeld für Sie in Frage kommen. Ob Sie auch die übrigen Kriterien für die Förderung ...
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