Expertenrat

Wir brauchen für das Baukindergeld die Steuerbescheide. Welche Variante ist erforderlich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marie B. am 26.10.2020 

Wir brauchen für das Baukindergeld die Steuerbescheide. Reicht da die vereinfachte Variante die man beim Finanzamt abgeben kann oder braucht man die vollständige Variante? Ich und mein Partner waren da nicht verheiratet und wir haben somit bei Steuerklasse I keine Steuererklärung gemacht.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für die erforderlichen Jahre müssen Sie beide beim Finanzamt Ihre Steuererklärung einreichen. Dafür reicht auch die vereinfachte Variante, wenn Sie keine Nebeneinkünfte oder besondere Ausgaben haben. Die Steuerbescheide, die Sie dann vom Finanzamt erhalten, reichen Sie für das Baukindergeld ein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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