Wir brauchen für das Baukindergeld die Steuerbescheide. Reicht da die vereinfachte Variante die man beim Finanzamt abgeben kann oder braucht man die vollständige Variante? Ich und mein Partner waren da nicht verheiratet und wir haben somit bei Steuerklasse I keine Steuererklärung gemacht.
Für die erforderlichen Jahre müssen Sie beide beim Finanzamt Ihre Steuererklärung einreichen. Dafür reicht auch die vereinfachte Variante, wenn Sie keine Nebeneinkünfte oder besondere Ausgaben haben. Die Steuerbescheide, die Sie dann vom Finanzamt erhalten, reichen Sie für das Baukindergeld ein.
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