Expertenrat

Ist das Datum unserer Bauvoranfrage (vor Jahren eingereicht) Ausschlusskriterium für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thomas B. am 14.09.2018 

Wir haben bereits vor Jahren eine Bauvoranfrage eingereicht. Die Baugenehmigung erfolgte allerdings erst in diesem Jahr. Sind wir damit förderberechtigt und steht uns das Baukindergeld zu, oder ist eine Bauvoranfrage bereits ein Ausschlusskriterium? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Datum Ihrer Bauvoranfrage ist für das Baukindergeld nicht relevant. Es zählt das Datum der Baugenehmigung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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