Wir haben bereits vor Jahren eine Bauvoranfrage eingereicht. Die Baugenehmigung erfolgte allerdings erst in diesem Jahr. Sind wir damit förderberechtigt und steht uns das Baukindergeld zu, oder ist eine Bauvoranfrage bereits ein Ausschlusskriterium?
Das Datum Ihrer Bauvoranfrage ist für das Baukindergeld nicht relevant. Es zählt das Datum der Baugenehmigung.
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