Wir haben unsere Eigentumswohnung Mitte Oktober 2017 gekauft. Wird es, was den Stichtag betrifft, Ausnahmen geben?
Von Ausnahmen ist nicht auszugehen. In der aktuellen Veröffentlichung der Fraktionsvorstände zum Baukindergeld ist angegeben, dass der Anspruch auf Baukindergeld für alle Kaufverträge
beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in
Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt
wurden, gilt.
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