Bekomm ich für ein zweites Kind, das 2021 auf die Welt kommt, noch Baukindergeld, trotz Antragsstellung im Mai 2020, da ich da schon ein Kind hatte?
Nein, das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld können nur die Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben.
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