Wir planen in diesem Jahr ein Einfamilienhaus zu bauen. Nun hören wir hinsichtlich des Baukindergeldes immer, dass diese nur für die erste Immobilie gewährt würde. Meine Partnerin und ich haben uns vor Jahren bereits eine kleine und günstige Eigentumswohnung gekauft, die wir mühsam abzahlen und für die wir keinerlei Förderung erhalten haben. Ist es nun tatsächlich so, dass für den Bau/ Erwerb einer neuen Immobilie keine Förderung (Baukindergeld und ggf. Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer) erhalten würden, weil wir schon eine Immobilie besitzen?
Viele Baufamilien fragen sich derzeit, ob sie das Baukindergeld bekommen. Das Problem: Es gibt kaum Informationen und viele Spekulationen. Die genauen Bedingungen für die Förderung, und damit auch die Frage nach den Ausschlusskriterien für das Baukindergeld, sowie die Frage nach der Geltung werden erst beantwortet werden können, wenn die gesetzliche Grundlage dafür da ist. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung da schnell Klarheit schaffen wird.
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