Habe ein vermietetes Doppelhaushälfte gekauft für Eigenbedarf. Notartermin war am 21.12.2020, aber ich kann nicht einziehen am Stichtag 31.12.2020 sondern erst, wenn der Mieter durch rechtlichen Kündigungfrist 2021 ausziehen wird. Habe ich auch einen Anspruch auf Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Ja, auch wenn Sie erst 2021 einziehen können, ist das Baukindergeld möglich. Sie stellen den Antrag dann nach Ihrem Einzug, wenn die Meldebestätigung vorliegt.
Die bayerische Eigenheimzulage endet leider am 31.12.2020. Diese Förderung kommt bei einem Einzug 2021 für Sie dann leider nicht mehr in Frage.
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