Wir haben im November 2017 die Baugenehmigung erhalten. Allerdings gehört uns das Grundstück noch nicht - dieses wird uns demnächst innerhalb der Familie geschenkt. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld - da die Schenkung einem Kaufvertrag gleich gesetzt werden kann?
Derzeit sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, ein Gesetz und Förderbedingungen gibt es zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb können wir spezielle Frage wie die Ihre bisher auch nicht beantworten. Nach jetzigem Kenntnisstand sind Baugenehmigung beim Neubau und Kaufvertrag beim Immobilienkauf die relevanten Daten.
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