Expertenrat

Kann die KfW für das Baukindergeld ein Verkehrswertgutachten der gekaufte Immobilie von mir verlangen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Hendrik W. am 06.02.2020 

Kann die KfW für das Baukindergeld ein Verkehrswertgutachten der gekauften Immobilie von mir verlangen? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich müssen Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen beim Baukindergeld durch Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung sowie Grundbucheintrag nachweisen. Die KfW behält sich allerdings im Merkblatt das Anfordern weiterer Unterlagen vor, darin heißt es: "Die KfW ist berechtigt, weitere Dokumente (zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung/Bauanzeige) zum Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen anzufordern." Ob dazu auch ein Verkehrswertgutachten gehört, wissen wir leider nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung