Kann die KfW für das Baukindergeld ein Verkehrswertgutachten der gekauften Immobilie von mir verlangen?
Grundsätzlich müssen Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen beim Baukindergeld durch Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung sowie Grundbucheintrag nachweisen. Die KfW behält sich allerdings im Merkblatt das Anfordern weiterer Unterlagen vor, darin heißt es: "Die KfW ist berechtigt, weitere Dokumente (zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung/Bauanzeige) zum Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen anzufordern." Ob dazu auch ein Verkehrswertgutachten gehört, wissen wir leider nicht.
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