Wir möchten gerne noch dieses Jahr nach einem Grundstückserwerb einen Bauantrag stellen. Sollte dieser Bauantrag erst 2021 bewilligt werden, haben wir dann noch die Möglichkeit Baukindergeld zu beantragen oder muss der Antrag dafür in 2020 bewilligt werden? Der Einzug wird erst 2021\2022 erfolgen, soweit ich informiert bin sollte das kein Problem für die Beantragung darstellen. Jetzt frage ich mich nur welche Einkommenssteuerbescheide dann bei einem Einzug 2021 oder 2022 zur Beurteilung ob wir förderberechtigt sind herangezogen werden. Können Sie mir hier weiterhelfen?
Um das Baukindergeld beantragen zu können, muss die Baugenehmigung noch 2020 erteilt werden. Der Antrag selbst kann dann später nach dem Einzug gestellt werden.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld 2021 stellen, sind die Steuerbescheide 2018 und 2019 relevant. Bei einer Antragstellung 2022 müssen die Steuerbescheide von 2019 und 2020 eingereicht werden.
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