Expertenrat

Muss man für das Baukindergeld verheiratet und der leibliche Vater des Kindes sein?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Frank E. am 18.01.2020 

Ich kaufe das Grundstück am 1.2.2020 und der Neubau startet am 1.3.2020. Der geplante Einzug ist am 1.10.2020 - 1.11.2020.  Meine Freundin hat ein 7jähriges Kind und ich bin nicht der leibliche Vater. Wir sind nicht verheiratet. Ich finanziere das Grundstück + Haus alleine, stehe daher alleine im Grundbuch. Wir wohnen alle zusammen in dem Haus und nutzen es nur selbst. Wir sind dann alle dort gemeldet. Bekommen wir das Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld kommt auch unabhängig von Trauschein und leiblicher Vaterschaft in Frage, wichtig ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn Sie beide die Einkommengrenze einhalten, keine weitere Wohnimmobilie besitzen, alle mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind und Ihre Partnerin kindergeldberechtigt ist, ist der Zuschuss möglich. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug, wenn die Meldebescheinigung vorliegt. Da der Antragsteller Eigentümer/Miteigentümer sein muss, können nur Sie, nicht aber Ihre Partnerin den Antrag bei der KfW stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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