Wir haben 2015 ein Haus gekauft, für welches wir einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. Dieses Objekt haben wir aber dann Anfang 2017 verkauft und Mitte 2018 angefangen zu bauen. Im Jahr 2017 wurde natürlich auch alles bei der KfW-Bank abgelöst. Haben wir denn nun noch Anspruch auf Baukindergeld?
Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal für eine andere Immobilie einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. Wenn dieses Haus verkauft wurde, bevor Sie die Baugenehmigung für das neue Haus erhalten haben, kommt das Baukindergeld in Frage.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.