Wir haben 2018 unser Eigenheim errichtet. Eingezogen sind wir Ende 2018. Unser Kind wurde im Januar 2019 geboren. Ich selbst besitze eine Immobilie (Haushälfte, ca. 130 qm) , in dieser leben meine Eltern. Ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Immobilie wurde vertraglich vereinbart. Meine Frau besitze keine weitere Immobilie. Besteht Anspruch auf Baukindergeld?
Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie die vorhandene Immobilie nicht selbst nutzen. Ausnahme wäre, wenn das Elternhaus erst nach der Baugenehmigung in Ihren Besitz übergegangen ist.
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