Expertenrat

Wie kann ich bauen, um das Grundstück bestmöglich auszunutzen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Michael S. am 21.10.2017 

Ich habe mehrere Fragen an Sie die mich beschäftigen und wäre sehr dankbar wenn Sie mir diese beantworten könnten.

1. um die gegebenen 20% Bebauungsmöglichkeit auf dem Grundstück voll auszunutzen suche ich nach kostengünstigen Lösungen. Geht eine Außendämmung der Fassade bei Neubau eines Hauses mit in die Grundflächenberechnung mit ein?

2. Wenn der Zugang mit Treppenhaus und kleinen Flur in die Wohnung im 1. OG führt. Geht das dann nur mit 50% der Grundfläche in die Grundflächenberechnung mit ein?

3. Plane ich im 1. OG einen Wintergarten und Terasse und darunter im EG ebenso. Geht diese Grundfläche mit 50% in die Grundflächenberechnung mit ein?

4. Wie weit kann bei einem Flachdach der Dachüberstand ausgeführt werden ohne dass dieser in die Grundflächenberechnung mit eingeht?

5. Kann ich unter dem Dachüberstand der nicht in die Grundflächenberechnung mit eingeht eine vom 1. OG begehbare Überdachung des EG-Bereiches erstellen die ebenso nicht mit in die Grundflächenberechnung eingeht? Und kann dieser Dachüberstand sowie die Übetdachung in die Anstandsfläche hineinragen?

6. Direkt an der Grundstücksgrenze stehen größere Bäume. Da ich direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchte (z.B. Garage) würde ich um die Fundamente zu errichten einen Teil des Wurzelwerks der Bäume beschädigen müssen (diese Nachbarfläche auf dem Nachbargrundstück ist nicht bebaubar). Welche Maßnahmen oder Schritte muss ich unternehmen? Oder kann bzw.  darf ich das Wurzelwerk in dem Fundamentbereich auf meinem Grundstück entfernen? (die Bäume sind keine Naturdenkmäler)

7. Welche kostengünstige Bauweise würden Sie vorschlagen um bei einem Zweifamilienhaus die größtmögliche Wohnfläche bei größter Ausnutzung der vorgegebenen Grundflächenbebauung zu erzielen?

8. Fließt die Grundfläche eines an die Außenwand gebauten und durch die Überdachung bzw. durch den Dachüberstand hindurchgeführter Kamin bei der Ermittlung der bebaubaren Grundfläche mit ein? 

Ich hoffe, dass ich meine Fragen verständlich formuliert habe und bin auf sach- und fachkundige Ratschläge gespannt. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Vielzahl und Detailtiefe Ihrer Fragen sprengt ein bisschen den Rahmen unseres kostenlosen Expertenrates. Da wir auch das Grundstück und das Bundesland nicht kennen (wichtig wegen der jeweiligen Landesbauordnung), können wir einige Fragen auch deshalb nicht beantworten. Zusammengefasst lässt sich zumindest soviel sagen: Die Grundfläche eines Hauses wird an den Oberflächen gemessen, die Außendämmung zählt also mit. Durchfahrten, Balkone, Terrassen etc gehören in der Regel zu den überdachten, jedoch nicht geschlossenen Grundflächen und werden als Sonderfall erfasst. Terrasse und Balkon werden bei der Wohnfläche (nicht Grundfläche!) zu 50 % angerechnet. Inwieweit Dachüberstände angerechnet werden, ist teilweise im Bebauungsplan geregelt. Auch das Thema Bebauung an der Grundstücksgrenze ist in der Bauordnung Ihres Bundeslandes festgehalten. Der Mindestabstand beträgt in der Regel 2,5 bis 3 Meter.

Eine ausführliche Antwort auf alle Ihre Fragen erhalten Sie zum Beispiel im Gespräch mit einem Architekten. Er kann Ihnen auch einen optiomalen Grundriss für Ihre Bedürfnisse empfehlen. Mit einer Bauvoranfrage können Sie klären, ob Ihr Traumhaus genehmigungsfähig ist.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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