Expertenrat

Ist das Baukindergeld möglich, wenn nur ich Eigentümerin einer Wohnung bin, mein Mann aber nicht?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Elisabeth L. am 16.03.2021 

Wir sind eine junge Familie und beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Wir wollten einen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Es ist aber ein Problem, das schon am Anfang bei einem Vorabscheck bei dem Antrag auf Baukindergeld entstanden ist. "Ist ihr neues zu Hause zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes"? In dem Moment wusste ich nicht was ich beantworten sollte. Wir wohnen zur Zeit zur Miete. Aber meine Eltern haben vor ein paar Jahren ein Übertragungsvertrag u.a. auf mich gemacht. Ich bin im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die Eltern laut den Vertrag werden in der Wohnung bis zum Tod leben. Mein Mann ist kein Eigentümer dieser Wohnung, nur ich. Frage lautet: kann ich auch bei Wohnübertragung ein Baukindergeld beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie es nicht selbst bewohnen), ist das Baukindergeld leider nicht mehr möglich. Die einzige Möglichkeit wäre, die Wohnung erst zu verkaufen oder an Ihre Eltern zu übertragen und dann das Haus zu kaufen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung