Unser Antrag auf Baukindergeld wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die aktuelle Adresse unseres gekauften Hauses nicht mit der Adresse im Grundbucheintrag übereinstimmt. Es handelt sich aber um das gleiche Flurstück, lediglich die Adressbezeichnung hat sich im Laufe der Zeit einmal geändert. Wie muss gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden?
Soweit wir wissen, gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch. Im Januar hat die Bundesregierung folgende Antwort auf die Frage nach Rechtsmitteln beim Baukindergeld gegeben: "Ein formalisiertes Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen. Antragsteller und Fördernehmer können bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen."
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