Habe ich einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn ich die Einliegerwohnung meines, im Mai gekauften, Zweifamilienhaus vermiete? Meine Familie und ich bewohnen 130 qm und mein Schwiegervater die 70 qm Einliegerwohnung bis Ende des Jahres.
Eine vermietete Einliegerwohnung sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Wichtig ist vor allem, dass Sie und die Kinder im Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
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