Man liest im Bezug auf das Baukindergeld immer öfter, dass nur der „erstmalige Erwerb von Wohneigentum“ gefördert wird. Ich selbst habe vor ca. 14 Jahren ein Haus mit meiner damaligen Lebensgefährtin (2 Kinder waren da schon da) gekauft und bin auch noch in den Genuss der damaligen Eigenheimzulage gekommen. Seit ca. 6 Jahren bin ich von der Mutter meiner Kinder getrennt, beide Kinder leben inzwischen bei mir und gehen noch zur Schule. Das Haus habe ich vor ca. 2 Jahren verkauft. Seit über 1 Jahr bin ich mit einer neuen Frau in einer Lebensgemeinschaft und wir erwarten im November ein Kind. Würde das als „neue Familie“ zählen, sodass man Anspruch auf das Baukindergeld hat? Wenn ja, dann nur für das neu geborene Kind oder kann man es auch für meine beiden und ihr eigenes Kind aus erster Ehe beantragen?
In Ihrem speziellen Fall können wir Ihnen aktuell leider noch keine Informationen geben. Denn solche Details sind noch nicht geregelt. Bisher wurden lediglich erste Eckdaten zum Baukindergeld veröffentlicht. Ein Gesetz oder konkrete Förderrichtlinien gibt es leider noch nicht.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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