Expertenrat

Wir haben den Kaufvertrag für den Neubau im August 2016 unterschrieben und möchten im Juli 2018 umziehen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alexander R. am 27.06.2018 

Wir haben unseren Kaufvertrag für den Neubau im August 2016 unterschrieben hatte eine lange Bauzeit und paar Probleme und möchten gerne im Juli 2018 umziehen haben wir dann noch Anspruch auf Baukindergeld ?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Maßgebend für das Baukindergeld werden wohl Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung sein, nicht aber das Einzugsdatum. Deshalb werden Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf das Baukindergeld haben. Ganz genau steht das aber erst fest, wenn die Förderbedingungen offiziell veröffentlicht sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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