Für die Baukindergeld-Anträge werden jährlich Mittel zur Verfügung gestellt, welche nach dem "Windhundprinzip" vergeben werden. Was geschieht konkret, wenn die jährlichen Mittel erschöpft sind? Gibt man in dem Fall dennoch den Antrag ab und wird erst zum Beginn des Folgejahres berücksichtigt? Oder ist man dann einfach "Pech gehabt", weil man zu einem ungünstigen Zeitpunkt ins Eigenheim eingezogen ist?
Auf unsere Nachfrage zu den bereitstehenden Haushaltsmitteln des Bundes für das Baukindergeld haben wir von der KfW diese Antwort erhalten: "Der Bund stellt für den Zeitraum 2018 – 2020 insgesamt rund 10 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit. Im Jahr 2018 wurden rund 56.000 Anträge gestellt, durch die über 1 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln gebunden sind. Grundlage der Mittelausstattung für das Baukindergeld ist eine Expertenschätzung zur Anzahl der Haushalte, die in dem o.g. Zeitraum antragsberechtigt sind. Der Antragseingang wird statistisch überwacht, so dass auch die Mittelbelegung monatlich geprüft wird. Wir gehen aktuell davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel den Bedarf für den vorgesehenen Zeitraum abdecken."
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.