Ich habe im Dezember meinen Antrag gestellt und dieser ist auch bewilligt worden. Gelten für mich nun auch die neuen Richtlinien ab 17.05.2019?
Nein, es gelten die Regelungen für das Baukindergeld zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Die neuen Richtlinien gelten für die Anträge, die seit dem 17.5.2019 bei der KfW eingehen.
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