Bekomme ich die Bayerische Eigenheimzulage, wenn die gekaufte Wohnung zur Hälfte den Eltern (gerade Verwandtschaftslinie) und zur Hälfte der Schwester / dem Schwager (nicht gerade Verwandtschaftslinie) gehörte?
Voraussichtlich können Sie die Fördermittel beantragen. Ein Ausschluss für den Kauf in gerader Verwandtschaftslinie ist uns hier nicht bekannt. Ob Sie antragsberechtigt sind, finden Sie mit dem Förderlotsen zur Eigenheimzulage schnell heraus.
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