Expertenrat

Ich habe schon 2020 Wohneigentum gekauft und bin eingezogen, Eigentümer wurde ich aber erst im April 2021. Wie ist es mit der Antragstellung beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin L. am 31.07.2021 

Ich habe den Kaufvertrag im Februar 2020 unterschrieben, bin dann auch eingezogen, nur Eigentümer wurde ich erst im April 2021, musste deshalb warten mit der Antragstellung. Jetzt bin ich Eigentümer wohne aber länger als 6 Monate drin.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Baukindergeld bezieht. So wie Sie Ihren Fall schildern, haben Sie leider die Frist zur Antragstellung verpasst. Diese beträgt 6 Monate nach Einzug, wichtig sind Meldebescheinigung und Kaufvertrag. Beides hat Ihnen ja schon Anfang 2020 vorgelegen. Der rechtliche Eigentumsübergang spielt bei der Antragstellung zum Baukindergeld zunächst keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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