Ich habe den Kaufvertrag im Februar 2020 unterschrieben, bin dann auch eingezogen, nur Eigentümer wurde ich erst im April 2021, musste deshalb warten mit der Antragstellung. Jetzt bin ich Eigentümer wohne aber länger als 6 Monate drin.
Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Baukindergeld bezieht. So wie Sie Ihren Fall schildern, haben Sie leider die Frist zur Antragstellung verpasst. Diese beträgt 6 Monate nach Einzug, wichtig sind Meldebescheinigung und Kaufvertrag. Beides hat Ihnen ja schon Anfang 2020 vorgelegen. Der rechtliche Eigentumsübergang spielt bei der Antragstellung zum Baukindergeld zunächst keine Rolle.
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