Eine Voraussetzung zum Erhalt des Baukindergeldes ist, dass man keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Wie sieht es bei einer gewerblich genutzten Immobilie aus? Ist der Besitz einer solchen auch ein KO-Kriterium? Die Immobilie wird derzeit an eine Firma vermietet und wurde vor über 100 Jahre auch als Fabrik gebaut.
Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag darf nur keine weitere Wohnimmobilie im Besitz des Haushaltes sein.
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