Bin ich Baukindergeld-berechtigt, wenn ich das Baukindergeld als alleinerziehende Mutter beantrage und das Haus auch mit meinem Kind bewohne, aber einzelne Zimmer in der geförderten Immobilie vermiete?
Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Die Untervermietung eines einzelnen Zimmers ist vermutlich kein Problem.
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