Expertenrat

Kommt das Baukindergeld auch in Frage, wenn ich einzelne Zimmer der geförderten Immobilie vermiete?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lilly A. am 16.07.2020 

Bin ich Baukindergeld-berechtigt, wenn ich das Baukindergeld als alleinerziehende Mutter beantrage und das Haus auch mit meinem Kind bewohne, aber einzelne Zimmer in der geförderten Immobilie vermiete?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Die Untervermietung eines einzelnen Zimmers ist vermutlich kein Problem.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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