Das Haus (Neubau) wird noch nicht komplett fertig gestellt sein, wenn wir einziehen. Können wir trotzdem Baukindergeld nach der Ummeldung beantragen, obwohl die Fertigstellung noch nicht erreicht ist? Gibt es Mindestanforderungen?
Wenn Sie in das neue Haus einziehen und sich nach dem Umzug ummelden, spielt es keine Rolle, ob das Haus schon komplett fertiggestellt ist. Sowie Sie umgemeldet sind und alle wichtigen Unterlagen vorliegen haben, können Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen.
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