Expertenrat

Wir hatten uns schon umgemeldet, obwohl wir noch gar nicht eingezogen waren, sondern erst umbauten. Ist Baukindergeld trotzdem noch möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mathias H. am 04.09.2021 

Wir haben am 24.05.2019 unser Haus gekauft. Am 01.09.2019 haben wir uns dort angemeldet. Defacto sind wir aber erst am 30.05.2021 dort eingezogen, da wir in der Zeit vorher umgebaut haben. In der Zwischenzeit haben wir bei den Schwiegereltern gelebt. Unser Kind kam am 22.08.2021 zur Welt. Ist es noch möglich Baukindergeld zu beantragen, obwohl die Ummeldung bereits am 01.09.2019 war? Belege für die Mietzahlung an die Schwiegereltern hätten wir. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da können wir Ihnen leider wenig Hoffnung machen, dass Sie Baukindergeld beantragen können. Die Meldebescheinigung ist das entscheidende Dokument, wenn es um den Nachweis des Einzugsdatums geht. Die KfW definiert den Sachverhalt ziemlich eindeutig in ihrem Merkblatt wie folgt:

"Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie einzieht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein. Sind Sie oder ein Haushaltsmitglied vor mehr als 6 Monaten in Ihre neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie eingezogen, ist eine Antragstellung nicht mehr zulässig."

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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