Expertenrat

Wie teilen wir einen Hof in drei Wohneinheiten auf? Wir wollen Baukindergeld beantragen.

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Juliane F. am 06.10.2020 

Wir möchten einen Hof (Haus, Scheune/Stall) Hof und Garten) mit einem großen Haus kaufen, dass wir in drei Wohneinheiten aufteilen möchten. Wie teilen wir das am besten? Oder welche Schritte sind zur Teilung nötig? Wir möchten gerne Baukindergeld beantragen.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für die Aufteilung. (Ohne Aufteilung in verschiedene Wohneinheiten kann in Ihrem Fall nur eine Familie Baukindergeld für den Kauf des Hofes beantragen):


Erstens ist eine Teilung des Grundstücks möglich. Ob das bei Ihnen in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob das Grundstück ausreichend groß ist. Darüber kann am besten die Gemeinde Auskunft geben, denn es müssen zum Beispiel auch Abstandsflächen und der Bebauungsplan eingehalten werden. Steht einer Teilung nichts entgegen, beauftragen Sie die Vermessung und Neueintragung ins Grundbuch. Beachtet werden muss in diesem Fall unbedingt, wie die Erschließung künftig geregelt ist (Wasser/Abwasser/Strom/Wege/Zufahrt). Wenn nur das Haus geteilt werden soll, kommt diese Variante nicht in Frage.


Eine zweite Möglichkeit ist die Bildung einer Eigentümergemeinschaft. Dann benötigen Sie eine Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. In der Teilungserklärung werden dann auch besondere Rechte festgehalten, wie beispielsweise zur Gartennutzung. Der Nachteil an dieser Variante: Über Modernisierungen und Instandhaltungen können die Eigentümer nur gemeinsam und nicht allein entscheiden und bei Instandhaltungsmaßnahmen müssen die Kosten in der Regel geteilt werden. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Teilungserklärung maßgeschneidert ist und alle wichtigen Regelungen schriftlich festgehalten werden. Den rechtlichen Rahmen bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Beantragen müssen Sie zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Danach kann die Teilungserklärung von einem Notar beurkundet werden. Diese wird dann beim Grundbuchamt eingereicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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