Ich habe im Jahr 2012 mein Elternhaus übertragen bekommen. 2014 habe ich geheiratet und unser erstes Kind kam zur Welt. Mittlerweile habe ich zwei Kinder und das Haus ist zu klein. Daher werden wir ein anderes Haus kaufen. Bis zum Umzug wird mein Elternhaus verkauft sein. Sind wir nun förderungswürdig für Baukindergeld oder nicht? Denn bisher haben wir ja noch kein Wohneigentum erworben.
Da Sie schon eine Immobilie besitzen, erhalten Sie das Baukindergeld nur, wenn die bisherige Immobilie sich zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag nicht mehr in Ihrem Besitz befindet.
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