Darf mein minderjähriges Kind bereits eine Immobilie besitzen? Oder wird diese auch angerechnet?
Ihr minderjähriges Kind darf zwar eine Immobilie besitzen, aber auch diese ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Im Merkblatt der KfW heißt es eindeutig, dass der Haushalt (Antragsteller, Ehepartner oder Partner, Kinder) kein weiteres Wohneigentum besitzen darf.
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