Wir haben zurzeit ein Reihenhaus. Aufgrund unseres 2 Kindes, das letztes Jahr geboren ist, brauchen wir mehr Wohnraum. Hier jetzt meine Frage: Zählt die Förderung auch für einen Anbau bzw. unsere favorisierte Variante könnten wir das Nachbarhaus noch dazukaufen und in unseres einen Durchbruch durchführen. Allerdings müsste bei dieser Variate ein Teil vermietet werden, also Teil vermietet und Teil selbstgenutzt. Hätten wir Anspruch für beide Fälle?
Bitte beachten Sie: Da es bisher noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien zum Baukindergeld gibt, erfolgt die Antwort aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen.
Geplant ist das Baukindergeld für den Immobilienkauf von Familien, für einen Anbau oder Ausbau vorhandenen Wohnraums wird es die Förderung wohl nicht geben.
Ob Sie Baukindergeld für den Kauf des Nachbarhauses erhalten würden, hängt davon ab, ob Sie Ihr jetziges Reihenhaus auch schon als Familie erwerben haben. War das erste Kind damals schon geboren und Sie haben schon die erste Immobilie als Familie erworben, haben Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf das Baukindergeld.
Zu dem Zeitpunkt als wir das erste Haus gekauft hatten waren wir noch Kinderlos. Als wir darin gewohnt haben kam die erste Tochter. Als jetzt die 2. Tochter kam wurde es zu eng. Wenn ich sie jetzt richtig verstehe könnte es eventuell in meinem Fall für den Anbau nichts geben aber für den Kauf des Nachbarhauses aber eventuell schon. Was jetzt schwierig zu verstehen ist. Früher bei der Eigenheimzulage gab es auch bei einem Anbau eine Förederung.
Ja, wenn das neue Haus Ihre erste Immobilie als Familie wäre, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf das Baukindergeld.
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