Ich wurde im Dezember 2017 geschieden und die Haushälfte meines Exmannes konnte ich mit einen Kredit kaufen. Die Grundbucheintragung erfolgte im März 2018. Kann ich für mein Kind das Baukindergeld beantragen?
Leider nein. Nach Auskunft der KfW kommt das Baukindergeld nicht in Frage, wenn man vorher schon Miteigentümer des Hauses war.
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