Wir beginnen bald zu bauen. Hierfür haben wir zwei Darlehen aufgenommen. Ein Darlehensanteil ist ein reguläres Darlehen, für das andere haben wir das Haus meiner Eltern als Sicherheit angegeben (keine Überschreibung, stehen nicht im Grundbuch). Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?
Ja, das Baukindergeld kommt trotzdem in Frage. Wie Sie Ihr Haus finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Förderung. Wichtig ist aber, dass Ihrem Haushalt laut Grundbucheintrag dann mindestens 50 % des Wohneigentums gehören.
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