Wir haben September 2017 ein Grundstück gekauft und die Baugenehmigung auch Oktober 2017 eingereicht. Wir haben die Erteilung bzw. Freigabe der Baugenehmigung Februar 2018 erhalten, also wie es die KFW fordert. Oder sehe ich das falsch? Im Grundbuch steht logischerweise 2017 drin. Woher will die KFW wissen, wann die Baugenehmigung erteilt wurde? Da man diese nicht einreichen muss... Wären wir in dem Fall berechtigt auf Baukindergeld?
Wenn Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde, dann passt das als Voraussetzung für das Baukindergeld, das Datum des Grundstückskaufs spielt keine Rolle. In ihrem Merkblatt behält sich die KfW vor, neben den "Standardunterlagen" (Grundbuchauszug, Meldebescheinigung, Steuerbescheide) noch weitere Unterlagen anzufordern wie zum Beispiel den notariellen Kaufvertrag, Baugenehmigung/Bauanzeige, um die Einhaltung der Förderbedingungen zu überprüfen.
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