Aufgrund des auslaufenden Förderungszeitraums werden wir für unser Grundstück keine erteilte Baugenehmigung mehr in diesem Jahr erhalten. Die Gemeinde teilte uns mit, dass bei bestehendem Bebauungsplan auch eine Bauanzeige für den Bau eines Einfamilienhauses ausreichend wäre. Erfüllen wir damit die Vorgaben der KfW zur Förderung mit Baukindergeld?
Ja, auch in einem solchen Fall ist das Baukindergeld möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte."
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