Unser Wohnungskauf war in diesem Jahr 2018 erst vollzogen (Grundbucheintrag) und das Eigentum erst auf uns übergegangen. Zählt trotzdem der Kaufvertrag (verhandelt im Oktober 2017) als Datum Baukindergeld?
Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wird das Datum des Kaufvertrags gelten. Alles weitere wird erst klar sein, wenn das entsprechende Gesetz und die Förderrichtlinien da sind.
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