Wir haben unser erstes Haus im Oktober 2017 notariell gekauft, die Umschreibung war im Januar 2018. Unsere Tochter ist im August 2017 geboren. Steht uns die Förderung zu, vielleicht auch nur 9 Jahre statt der eigentlichen 10?
Leider können Sie keinen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Die Förderung gilt für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018, so dass Sie mit Ihrem Hauskauf im Oktober 2017 leider keinen Anspruch auf die Förderung haben.
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