Herzstück des Bauvertrags regelt Leistungen und Qualität
Die Baubeschreibung ist Grundlage für den Hausbau und Herzstück des Bauvertrags. Was darin mindestens geregelt werden muss, gibt das Bauvertragsrecht seit 2018 genau vor. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter und aussagekräftiger der Leistungsumfang, die Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie der Ausstattungsgrad beschrieben sind, umso geringer ist das Risiko.
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Foto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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