Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete? Wir werden am 21.08.2020 den Kaufvertrag für ein Haus unterschreiben. Unser gemeinsames Kind wurde 2013 geboren. Wir sind aber nicht verheiratet.
Auch als unverheiratetes Paar können Sie das Baukindergeld beantragen! Wichtig ist, dass Sie alle dann in der neuen Immobilie mit dem Hauptwohnsitz gemeldet und kindergeldberechtigt sind - der Trauschein spielt keine Rolle.
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