Wir haben dieses Jahr ein baufälliges Haus gekauft und sind dort seit kurzem gemeldet. Das Haus soll aber in Kürze abgerissen und neu gebaut werden. Können wir dann auch die Baugenehmigung des Neubaus für die Antragstellung nehmen oder müssen wir den Antrag für das Abrisshaus stellen?
Das Baukindergeld kommt nur für eine Wohnimmobilie in Frage, in der Sie mit der Familie auch wohnen - das ist bei einem Abrisshaus nicht gegeben, zumal Sie dort dann nach dem Abriss nicht gemeldet sein können. Grundlage für das Baukindergeld wäre in diesem Fall also die Baugenehmigung für Ihren Neubau. Das Baukindergeld können Sie dann nach Ihrem Einzug beantragen (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).
Bitte beachten Sie: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten müssen Sie anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z.B. durch Rechnung).
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