Expertenrat

Ich besitze über eine GbR 50% einer Immobilie, die in zwei gewerbliche Einheiten und eine Wohneinheit aufgeteilt ist. Ist das Baukindergeld dennoch möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Manuela M. am 23.04.2022 

Eine Voraussetzung zum Erhalt des Baukindergeldes ist, dass man keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Ich besitze über eine GbR mit einer nicht dem Haushalt oder der Familie angehörigen Person 50% einer Immobilie, die in zwei gewerbliche Einheiten (Praxis/Büro) und eine Wohneinheit aufgeteilt ist. Wird die Immobilie als Gewerbe- oder Wohnimmobilie bei der Antragstellung gewertet?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wer zum Zeitpunkt des Kaufs / der Baugenehmigung bereits Wohneigentum besitzt, kann mit dem Baukindergeld nicht mehr gefördert werden. Das gilt unabhängig davon, zu wieviel Prozent man Eigentümer ist. Da Sie anteilige Eigentümerin an einer Immobilie mit Wohneinheit sind, ist die Förderung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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