Eine Voraussetzung zum Erhalt des Baukindergeldes ist, dass man keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Ich besitze über eine GbR mit einer nicht dem Haushalt oder der Familie angehörigen Person 50% einer Immobilie, die in zwei gewerbliche Einheiten (Praxis/Büro) und eine Wohneinheit aufgeteilt ist. Wird die Immobilie als Gewerbe- oder Wohnimmobilie bei der Antragstellung gewertet?
Wer zum Zeitpunkt des Kaufs / der Baugenehmigung bereits Wohneigentum besitzt, kann mit dem Baukindergeld nicht mehr gefördert werden. Das gilt unabhängig davon, zu wieviel Prozent man Eigentümer ist. Da Sie anteilige Eigentümerin an einer Immobilie mit Wohneinheit sind, ist die Förderung leider nicht möglich.
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