Expertenrat

Baukindergeld: Ab wann läuft die 3-Monats-Frist zum Hochladen der Nachweise?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Julia S. am 18.10.2020 

Wie ist es mit der 6-monatigen Antragsfrist NACH Einzug? Z.B. Einzug am 01.01.2021, Antragstellung am 01.05.2021 - habe ich NACH Antragstellung die 3 Monate (also bis 01.08.) Zeit, die Nachweise hochzuladen oder insgesamt nur bis zum 01.06.2021?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Diese beiden Fristen beim Baukindergeld sind unabhängig voneinander. Einmal haben Sie nach Ihrem Einzug 6 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Nach der Antragstellung wiederum beginnt die Frist von 3 Monaten, um alle nötigen Nachweise hochzuladen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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