Expertenrat

Wir haben 2017 gekauft, eine Baugenehmigung für den Umbau 2018 erhalten - welcher Stichtag ist entscheidend für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Manuel C. am 15.04.2020 

Unser Kaufvertrag ist aus Dezember 2017, die Immobilie war aber renovierungsbedürftig und es wurde ein Bauantrag für Anbau/Umbau gestellt. Dieser wurde im August 18 genehmigt. Vorher wurde die Immobilie nicht bewohnt. Welcher Termin kommt hier zum tragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da Sie eine Immobilie im Bestand gekauft haben, gilt für das Baukindergeld der Kaufvertrag als Stichtag. Förderfähig ist nur der Immobilienkauf an sich, nicht der Anbau/Umbau, so dass auch die Baugenehmigung in diesem Zusammenhang nicht relevant ist.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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