Unser Kaufvertrag ist aus Dezember 2017, die Immobilie war aber renovierungsbedürftig und es wurde ein Bauantrag für Anbau/Umbau gestellt. Dieser wurde im August 18 genehmigt. Vorher wurde die Immobilie nicht bewohnt. Welcher Termin kommt hier zum tragen?
Da Sie eine Immobilie im Bestand gekauft haben, gilt für das Baukindergeld der Kaufvertrag als Stichtag. Förderfähig ist nur der Immobilienkauf an sich, nicht der Anbau/Umbau, so dass auch die Baugenehmigung in diesem Zusammenhang nicht relevant ist.
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