Ich habe eine Immobilie von meinen Eltern gekauft. Der Kaufveftrag wurde am 23.4.2019 unterschrieben. Ich habe den Baukindergeldantrag noch nicht gestellt. Ist dies nun nicht mehr möglich, obwohl die Verträge vor der Änderung unterschrieben wurden ? Außerdem habe ich bereits zur Miete vorher in diesem Haus gewohnt.
Leider kommt das Baukindergeld dann jetzt nicht mehr in Frage. Die Neuregelung bei der Förderung - kein Baukindergeld mehr für den Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie - gilt für alle Anträge, die jetzt bei der KfW gestellt werden, unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor oder nach Änderung der Förderrichtlinien geschlossen wurde.
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