Wir haben bereits für 2019 das Baukindergeld erhalten. Wie geht es jetzt weiter, muss man jedes Jahr die Steuerbescheide für die Prüfung des Einkommens zur Verfügung stellen oder ist nur im ersten Jahr nachzuweisen, dass man weniger als 90.000 verdient?
Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr die Steuerbescheide einreichen. Sie erhalten jetzt 9 Jahre lang zum jeweils gleichen Zeitpunkt eine Baukindergeld-Rate - dafür müssen Sie nichts weiter tun.
Allerdings müssen Sie die KfW informieren, wenn Sie aus der Immobilie ausziehen, diese verkaufen o.Ä. Dann endet das Baukindergeld zu diesem Zeitpunkt.
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