Hat man Anspruch auf Baukindergeld, wenn man gerade angefangen hat zu bauen und Nachwuchs unterwegs ist. Sprich der Nachwuchs noch in der Bauphase also vor Einzug geboren wird?
Ja! Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Da Sie den Antrag erst nach dem Einzug stellen, kann man auch Förderung für ein Kind erhalten, das während der Bauphase auf die Welt kommt.
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