Wir waren im November 2017 beim Notar. Dort wurde vereinbart, dass der Besitzübergang (sprich der Kauf) am 15.01.2018 erfolgt. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht? Wäre sehr schade, weil wir zwei Kinder haben und die Summe nicht unerheblich ist.
Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende Stichtag für die Förderung.
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