Expertenrat

Habe ich trotz Miteigentum an einem Wohn- und Geschäftshaus Anspruch auf Eigenheimzulage und Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Algan G. am 18.05.2020 

Ich besitze ein Wohn - und Geschäftshaus mit einer GbR was nur 50 Prozent mir und 50 Prozent meinem Partner gehört, der auch mein Schwiegervater ist, hier ist alles vermietet, Gewerbe Einheiten und Wohneinheiten. Nun wollen wir jetzt neu bauen mit meiner Frau, haben wir Anspruch auf Eigenheimzulage und Baukindergeld, was wir natürlich auch selbst nutzen werden?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie schon Wohneigentum besitzen (auch wenn Sie nur Miteigentümer und die Wohneinheiten vermietet sind), kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Die bayerische Eigenheimzulage wäre dagegen möglich, wenn Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass Sie noch in diesem Jahr einziehen und Ihren Antrag stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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