Meine Eltern wollen uns ein Haus übertragen, welches noch mit rd. 100.000 € belastet ist. In dieses werden wir dann einziehen. Bisher haben wir zur Miete gewohnt. Können wir für das übertragene Haus Baukindergeld in Anspruch nehmen? Schließlich haben wir ja die Belastung (Zinsen + Tilgung) ab diesem Zeitpunkt zu tragen.
Ihre Frage hängt davon ab, ob die Übertragung der belasteten Immobilie im Gesetz als Erwerb gewertet wird. Ist das der Fall, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld. Da der Gesetzestext bisher jedoch noch nicht vorliegt, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine sichere Auskunft geben.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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