Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft, aber erst im März 2018 angefangen zu renovieren. Auch der Bauantrag (für einen Anbau sowie statisch relevante Änderungen) wurde erst im Frühjahr 2018 gestellt und genehmigt. Können wir damit das Baukindergeld erhalten?
Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wird das Datum des Kaufvertrags maßgebend sein. Da dieses in 2017 liegt, das Baukindergeld aber nur rückwirkend zum 1.1.2018 eingeführt wird, erhalten Sie voraussichtlich keine Förderung. Bitte beachten Sie: Das ist eine vorläufige Auskunft. Noch gibt es kein Gesetz und keine Förderrichtlinien.
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